ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ("Allgemeine Bedingungen")
1 DEFINITIONS | Capitalized terms used herein without definition will have the meanings set forth below. |
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Applicable Laws: | all applicable federal, state, local and international laws, rules and regulations. |
Activation Orders/Activation Order Forms (AOF): | the form to be signed when purchasing certain Products and/or Services which specifies the scope, pricing and any additional or special terms and conditions. |
Customer: | the party signing a Service Agreement or the party to whom the Products and/or Services are provided. |
Commencement Date: | sooner of (i) the date specified in the Service Agreement as the Commencement Date; (ii) the date of installation and activation of Service or (iii) the date Products are delivered to Customers, or the actual date of activation of Service if performance is delayed due to Force Majeure, or other causes beyond Network Innovations’ control. |
Customer Events: | collectively, (i) improper or unauthorized use of the Products/Services or use not in accordance with Network Innovations’ and/or the manufacturer’s instructions and specifications, (ii) use of the Products/Services in other than its intended manner, (iii) installation, de-installation, moving, removal, modification and/or maintenance of the Products/Services, if such activities were not performed by Network Innovations or were performed without prior written authorization from Network Innovations, (iv) loss or damage due to Force Majeure events or (v) damage to Products caused by persons other than Network Innovations technicians or Network Innovations provided personnel. |
Coverage Period: | period commencing upon delivery of the Product(s) to Customer and terminating upon return of the Product(s) to the Ex-Works Site. |
Customer Provided Products or Customer Provided Facilities: |
means the products and/or facilities to be used in the utilization of the Service being either (a) provided by the Customer for the use in the utilization of the Service; or (b) provided by a third party under a contract with Customer subject to clause 6.7; or (c) the Products purchased by the Customer from Network Innovations. |
End User(s): | means the end user of the Service; |
Ex-Works Site: | location where the Products are delivered to Customer or made available for collection by Customer as specified in an AOF. |
Force Majeure Event: | any event caused by reasons beyond Network Innovations’ reasonable control including, but not limited to acts of God; acts or omissions of suppliers or third parties; riots, wars (whether declared or not), armed conflicts or the serious threat of same, hostilities, military mobilization, blockades, mob violence or threats or acts of sabotage or terrorism; explosions; accidents; adverse weather conditions, meteorological/ atmospheric occurrences or disturbances (including sun outbursts, sun outages and electromagnetic storms), satellite failure, interference or loss, transponder failure or loss, solar flares, damage caused by space debris, loss or damage to submarine cable infrastructure; earthquakes, floods, typhoons, heavy storms or other natural disasters; plagues, epidemics, pandemics, outbreaks of infectious diseases or any other public health crisis, including quarantine or other restrictions; strikes; insurrections; embargoes; delays in transportation; inability to obtain supplies; or requirements, orders or regulations of any applicable government authority or any other civil or military authority. For the avoidance of doubt, the failure of any Customer Provided Products or Facilities shall constitute a Force Majeure Event to Network Innovations. |
Flow-Down Terms: | terms of third-party supply contracts that Network Innovations has entered into with such third-party suppliers which govern the use of such third party’s products and/or services, as may be amended from time to time. |
Intellectual Property Rights: | means patents, trademarks, service marks, trade names, registered designs, designs, copyrights and other forms of intellectual or industrial property, know-how, inventions, formulae, confidential or secret processes, trade secrets and proprietary confidential information, and any other protected rights and assets, and any licenses and permissions in connection therewith, in each case in any part of the world and whether or not registered or registrable and for the full period thereof and all extensions and renewals thereof, and all applications for registration in connection with the foregoing. |
Insolvency Event: | means when the Customer institutes, or a third party institutes against the Customer any action or proceeding, whether voluntary or compulsory under the bankruptcy laws of a country in which it operates, or under any other insolvency law or laws providing for the relief of debtors, or the Customer is placed under official management or enters into a compromise or other arrangement with its creditors or any class of them or an administrative receiver or an administrator or receiver is appointed to carry on the Customer’s business or to take control or possession of any of its assets for the benefit of its creditors or any of them, or the Customer cease to carry on with its business. |
Lease Charges: | means the lease charges for the Products leased from Network Innovations by the Customer. |
Lien: | liens, charges, encumbrances or other claims which may attach to any part of the Products (except any placed thereon by Network Innovations). |
Losses: | losses, claims, demands, injuries, causes of action, liabilities and expenses (including attorneys’ fees and other professional costs) of any nature. |
Minimum Term: | minimum term as stated in the applicable Service Agreement which commences on the Commencement Date and ends on the service end date and may include any renewals during which Network Innovations will provide the Service set forth in the Service Agreement. |
Network Innovations: | means the Network Innovations entity that contracts with a Customer for the provision of Products and/or Services. |
Network Innovations Company(ies): | means Network Innovations Inc. and any of its affiliated or commonly controlled entities or subsidiaries; |
Network Innovations Group: | means Network Innovations and its subsidiaries and affiliates, including officers, employees, agents, partners, directors and shareholders of Network Innovations and/or any of the Network Innovations Companies. |
Network Innovations’ AUP Policy: | Network Innovations’ Acceptable Use Policy which appears on Network Innovations Group’s website. |
Network Innovations Provided Facilities: | means the facilities which are the property of Network Innovations which are used for the purposes of providing the Services. |
NI Portals: | means the portals maintained by Network Innovations, including without limitation the SatCompass NextGEN (SCNG) or the specified CRM system. |
One Time Charge: | means the one-time fee payable upfront in advance upon signing of the Service Agreement which includes without limitation, activation fee, line deposit, line configuration fee, Security Deposit and any other fee (as applicable) as specified in the Service Agreement. |
Out of Scope Work: | any work that is necessary to provide a Service or enable proper operational conditions of a Service at a location, or any work that Customer requests Network Innovations to perform that is not included as part of the relevant Service offering under the applicable Service Agreement. |
Products: | means the products provided by Network Innovations to the Customer either through rent, lease or sale, as stated and listed in the Service Agreement. If the Customer rents the Products from Network Innovations then the Product Rental Terms and clause 2.1 shall apply, if the Customer leases the Products from Network Innovations, then the Product Lease Terms and clause 2.2 shall apply and if the Customer purchases the Products from Network Innovations, the Product Purchase Terms and clause 2.3 shall apply. |
Product Location: | Customer’s facility(ies) listed on the applicable Service Agreement where the Products will be used. |
Product Lease Terms: | means the terms and conditions prescribed by Network Innovations (as updated from time to time) and which are applicable to the lease of Products by the Customer for period(s) exceeding 12 months. |
Product Rental Terms: | means the terms and conditions prescribed by Network Innovations (as updated from time to time) and which are applicable to short-term rental of Products by the Customer for a period less than 12 months. |
Product Purchase Terms: | means the terms and conditions prescribed by Network Innovations (as updated from time to time) and which are applicable to the purchase of Products by the Customer. |
Product Purchase Price: | is the price payable for Products purchased. |
Remote Site: | means the site or location as specified in the AOF or the order placed via the NI Portals where Products may be located or Services may be performed and provided. |
Rental Charges: | means the rental charges for the Products rented from Network Innovations by the Customer. |
Security Deposit: | means the security deposit for the Service (and includes the security deposit payable for Products leased, if applicable) as specified in a Service Agreement, and applicable in accordance with clause 4.6 herein. |
Service/s: | communication services and related services to be provided by Network Innovations, as set forth in the relevant Service Agreement. |
Service Fees: | recurring charges for Services provided which could be subscription charges and/or usage charges, and include the Lease Charges or Rental Charges, if applicable. |
Service Agreement(s): | means either (A) an order placed via the NI Portals and the related terms that apply as maybe specified in the product schedules and pricing sheets; or (B) an order placed using the AOF and the attachments to the AOF which may include, inter alia (1) the transmission parameters, service standards or specifications, service information (2) applicable service attachment(s) and product schedules (3) pricing sheets (4) SLA (where applicable) and (5) any special terms and conditions, as the case may be. The Service Agreement is subject to the General Terms and the General Terms form a part of a Service Agreement. |
SLA: | means Network Innovations’ standard service level agreement (where applicable). |
Taxes: | all applicable federal, state, local and foreign taxes or assessments, including value added, sales, use, withholding and excise taxes, Universal Service Fund contributions assessed by the U.S. Federal Communications Commission (and other similar authorities in other jurisdictions) or other similar telecommunication assessments and any other fees or assessments (other than taxes or assessments based on Network Innovations’ net income). |
Termination Fee: | means the amount equivalent to the Service Fees due and payable for the remainder of a committed Minimum Term. |
1. ERBRINGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN
1.1 Leistungsbestellung
Network Innovations stellt dem Kunden die Produkte und/oder Dienstleistungen in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Bedingungen des Dienstleistungsvertrags und den Flow-Down-Bedingungen (sofern zutreffend) zur Verfügung. Der Kunde kann die Produkte und/oder Dienstleistungen entweder durch die Ausstellung eines unterzeichneten AOF oder durch eine Bestellung über die NI-Portale bestellen.
1.2 Änderungen an Produkten und/oder Dienstleistungen
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Network Innovations jederzeit während der Laufzeit des Dienstes die derzeit angebotenen Produkte und/oder Dienste ändern und/oder ersetzen kann (das "Ersatzprodukt und/oder der Ersatzdienst") und Network Innovations den Kunden mit einer Frist von mindestens vierzehn (14) Kalendertagen auf das Ersatzprodukt und/oder den Ersatzdienst umstellen kann. Der Kunde erklärt sich ferner damit einverstanden, dass die Spezifikationen, Beschreibungen und Abbildungen der Produkte und Dienstleistungen illustrativ sind und Änderungen, Verbesserungen oder Überarbeitungen des Designs vorbehalten sind.
1.3 Netzwerk aufrüsten
Network Innovations und/oder seine Lieferanten sind berechtigt, das/die Netzwerk(e) jederzeit nach Mitteilung an den Kunden aufzurüsten, und der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die entsprechenden Hardware-Änderungen (falls vorhanden) auf eigene Kosten durchzuführen. Wenn Notfall-Upgrades erforderlich sind, wird Network Innovations sich bemühen, den Kunden zu benachrichtigen, aber Network Innovations und/oder seine Lieferanten haben das Recht, Notfall-Upgrades des/der Netzwerks/Netzwerke ohne Benachrichtigung des Kunden durchzuführen.
1.4 Störungsbeseitigung
Network Innovations ist jederzeit berechtigt, zur Behebung von Problemen bei der Erbringung der Leistungen Störungsbeseitigungsmaßnahmen durchzuführen, ohne dass dem Kunden hieraus ein Anspruch gegen Network Innovations erwächst.
1.5 Abfangrecht
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Network Innovations sich das uneingeschränkte Recht vorbehält, den Dienst und jegliche Kommunikation des Kunden abzufangen, einschließlich des Rechts, Informationen und Daten offenzulegen, wenn dies von einer Regierung oder Regulierungsbehörde in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen verlangt wird.
1.6 Technische Dienstleistungen
Wenn Network Innovations technische Dienstleistungen erbringen muss, unterliegt der Kunde den Arbeitszeiten der jeweiligen Gerichtsbarkeiten des Remote-Standorts und den spezifischen Bedingungen, die in der Servicevereinbarung angegeben sind.
1.7 Leistungsbedingungen. Die Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen durch Network Innovations unterliegt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag, der Verfügbarkeit von Produkten und Dienstleistungen sowie den anwendbaren Flow-Down-Bedingungen, unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die der Kunde möglicherweise in einer Bestellung, einer Kaufanforderung, einem Kaufauftrag oder einem ähnlichen Dokument oder durch Handel, Gewohnheit, Praxis oder Handelsbrauch auferlegen oder einbeziehen möchte. Im Falle eines Konflikts zwischen diesen verschiedenen Bedingungen sind die maßgeblichen Dokumente der Dienstleistungsvertrag, diese Allgemeinen Bedingungen und schließlich die Flow-Down-Bedingungen.
1.8 Standort der Dienste. Der Kunde wird Network Innovations gegebenenfalls über jede Verlegung des Produktstandortes oder des Leistungsortes informieren, die Auswirkungen auf die Leistungen haben kann. Network Innovations behält sich das Recht vor, dem Kunden die Kosten für die Unterstützung in Rechnung zu stellen, die im Zusammenhang mit der Verlegung des Produktstandortes oder des Leistungsstandortes durch den Kunden innerhalb einer genehmigten Region, die sich auf die Leistungen auswirken kann, anfallen, und der Kunde erklärt sich damit einverstanden, diese zu zahlen. Die Dienstleistungen können auf den "Geographischen Bereich der Dienstleistung" oder die Region beschränkt sein, die in einem Dienstleistungsvertrag festgelegt ist. Möchte der Kunde während der Mindestlaufzeit den Standort, an dem er die Leistungen bezieht, in ein anderes Gebiet außerhalb des geografischen Leistungsbereichs oder der in einer Leistungsvereinbarung festgelegten Region verlegen, so hat der Kunde Network Innovations mindestens dreißig (30) Tage vor einem solchen geplanten Umzug zu benachrichtigen, damit die Parteien umgehend die möglichen Auswirkungen eines solchen Umzugs auf die Fähigkeit, die Leistungen weiterhin zu erbringen (z. B. Verfügbarkeit der Leistungsabdeckung, technische und betriebliche Anforderungen und Lizenzanforderungen), sowie auf die damit verbundenen Preise der Leistungen und die mit dem Umzug verbundenen Kosten besprechen können. Die Verpflichtung des Kunden, die Gebühren für den Dienst zu zahlen, wird während dieses Zeitraums nicht unterbrochen. Wenn festgestellt wird, dass der Dienst während und/oder nach dem Umzug fortgesetzt werden kann, können die Preise und Kosten für den Dienst angepasst werden, um Network Innovations für die Änderung des Standorts und den damit verbundenen Dienst angemessen zu entschädigen, und der Kunde wird alle erforderlichen Änderungen vornehmen, um diese Anpassungen wirksam werden zu lassen. Stellt Network Innovations fest, dass der Dienst nach einem solchen Umzug nicht fortgeführt werden kann, kann Network Innovations den Dienst oder die betroffene AOF durch Mitteilung an den Kunden so kündigen, als ob ein Ereignis gemäß Ziffer 8.2 (A) (vi) eingetreten wäre, ohne dass es einer zusätzlichen Kündigungs- oder Heilungsfrist bedarf. Bei einer solchen Kündigung hat der Kunde die in Rechnung gestellten Beträge zu zahlen und sicherzustellen, dass die Produkte gemäß Ziffer 8.3 an Network Innovations zurückgegeben werden.
1.9 Besondere Leistungen. Network Innovations übernimmt keine Gewähr für die Genauigkeit von Global Positioning System Diensten oder ähnlichen Diensten, die Teil des vom Kunden bestellten Dienstes sein können. Network Innovations haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die dem Kunden aus der Nutzung solcher Dienste entstehen.
1.10 911 und andere Notdienste. Der Kunde erkennt an, dass die Produkte und Dienste von Network Innovations nicht in der Lage sind, 911-Notrufe oder Anrufe an eine andere universelle Notrufnummer (UETN), wie z.B. 112 in Europa, zu bearbeiten, und dass Informationen über den geografischen Standort und/oder die Rückrufnummer nicht an eine Notrufzentrale oder eine Notrufabfragestelle (PSAP) weitergeleitet werden, es sei denn, dies ist in einem Dienstleistungsvertrag festgelegt oder durch geltendes Recht vorgeschrieben. Daher sollte der Kunde für alternative Möglichkeiten zur Anrufung von Notdiensten sorgen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Network Innovations gegenüber dem Kunden oder einem Dritten keine Haftung für die Nutzung der Produkte und Dienste durch den Kunden oder einen Dritten für Notrufdienste übernimmt.
2. PRODUKTE
2.1 Vermietung von Produkten
Zusätzlich zu den Dienstleistungen kann Network Innovations auch Produkte auf Mietbasis zur Verfügung stellen, vorbehaltlich der Mietgebühren, der Kaution und anderer Bedingungen, die im Dienstleistungsvertrag und in den Produktmietbedingungen festgelegt sind.
2.2 Vermietung von Produkten
Zusätzlich zu den Dienstleistungen kann Network Innovations auch Produkte auf Mietbasis zur Verfügung stellen, wobei die Mietgebühren, die Kaution und andere Bedingungen, die im Dienstleistungsvertrag und in den Produktmietbedingungen festgelegt sind, zu beachten sind.
2.3 Verkauf und Kauf von Produkten
Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, auf eigene Kosten Produkte, Endgeräte, Software oder Einrichtungen zu beschaffen, die erforderlich sind, um die Verbindung zu den Diensten zu ermöglichen, und den Produktkaufpreis an Network Innovations zu zahlen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die erworbenen Produkte den Produktkaufbedingungen unterliegen. Sofern die Parteien nichts anderes in einem Dienstleistungsvertrag vereinbart haben und der Kunde nicht über ein vorab genehmigtes Kreditkonto bei Network Innovations verfügt, sind 100% des Produktkaufpreises im Voraus vor der Lieferung zu zahlen. Der Kunde ist verpflichtet, Network Innovations alle Änderungen oder Modifikationen an den Produkten oder Teilsystemen mitzuteilen, die sich nachteilig auf die Leistungen auswirken. Unter diesen Umständen kann Network Innovations nach eigenem Ermessen und ohne Haftung gegenüber dem Kunden die Leistungen einstellen.
2.4 Vom Kunden bereitgestellte Produkte
Der Kunde ist verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Produkte auf eigene Kosten an Network Innovations zu liefern. Soweit erforderlich, wird Network Innovations die vom Kunden beigestellten Produkte für die Erbringung der Leistungen auf Kosten des Kunden installieren. Die vom Kunden beigestellten Produkte verbleiben zu jeder Zeit auf Risiko des Kunden und werden von Network Innovations mit angemessener Sorgfalt verwendet. Der Kunde gewährleistet, dass sich die vom Kunden zur Verfügung gestellten Produkte in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden und gemäß ihren Spezifikationen funktionieren.
2.5 Recht zur Nutzung der Produkte: Schutz vor Pfandrechten. Der Kunde ist berechtigt, die Produkte in Übereinstimmung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem anwendbaren Dienstleistungsvertrag ausschließlich dazu zu nutzen, um den Kunden in die Lage zu versetzen, die Vorteile der Dienste zu erhalten. Die Gefahr an den Produkten geht mit der Lieferung auf den Kunden über, der die Produkte bis zur vollständigen Bezahlung der Produkte an Network Innovations oder bis zur Rückgabe der Produkte an Network Innovations treuhänderisch verwahrt. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen von Network Innovations alle Dokumente zu unterzeichnen, die zur Vervollständigung des Eigentums von Network Innovations an den Produkten erforderlich sind. Der Kunde wird nicht zulassen, dass ein Pfandrecht an einem Teil der Produkte entsteht. Sollte ein Pfandrecht an den Produkten bestehen, wird der Kunde dieses unverzüglich durch Zahlung, Bürgschaft oder anderweitig ablösen und Network Innovations für alle dadurch verursachten Verluste entschädigen und schadlos halten.
2.6 Tests Im Falle des Kaufs bestimmter Produkte wird das technische Personal von Network Innovations nach der Installation der Produkte gegebenenfalls eine Reihe von Tests ("Line-up-Tests") durchführen, um zu überprüfen, ob die installierten Produkte den entsprechenden Servicestandards entsprechen. Die Dienste stehen dem Kunden erst dann zur Verfügung, wenn die Einschalttests erfolgreich abgeschlossen sind. Line-up-Tests dauern ca. 48 Stunden für jeden Stromkreis, wenn jeder Test erfolgreich abgeschlossen wird, und keiner muss wiederholt werden. Wenn der Kunde die Line-up-Tests stört oder vor deren Abschluss abbricht, gelten die Reparatur- und Gewährleistungsverpflichtungen von Network Innovations sowie die Service-Level-Zusagen (falls vorhanden) erst nach erfolgreichem Abschluss der Line-up-Tests und alle mit dem Abbruch, der Wiederherstellung und dem Abschluss der Line-up-Tests verbundenen Gebühren und Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
2.7 Pflege und Nutzung. Der Kunde muss sicherstellen, dass: (i) die Produkte im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit und in Übereinstimmung mit den Betriebsspezifikationen von Network Innovations und des Herstellers verwendet werden, (ii) die Produkte in einer Umgebung aufbewahrt und betrieben werden, die für die vorgesehene Verwendung geeignet ist (z. B. müssen die Innengeräte in einer sauberen, wind- und wasserdichten Umgebung aufbewahrt werden), (iii) die Produkte keinen Kundenereignissen ausgesetzt werden, (iv) die Produkte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Network Innovations nicht weiterverkauft oder vermietet werden und (v) aktuelle Aufzeichnungen und Protokolle über die Reparatur, Wartung, Leistung und den Zustand der Produkte geführt werden. Der Kunde darf die von Network Innovations an den Produkten angebrachten Etiketten nicht entfernen oder verunstalten. Alle Änderungen, Ergänzungen und Ersetzungen der Produkte sind Eigentum von Network Innovations. Der Kunde ist verpflichtet, auf eigene Kosten (i) für Beleuchtung, Strom, Blitzschutz, Telekommunikationsanschlüsse, Tiefbauarbeiten und Innenverkabelung zu sorgen, (ii) Network Innovations oder einem von ihr benannten Vertreter ein uneingeschränktes und freies Zugangs- und Zufahrtsrecht zu jedem Produktstandort zu gewähren oder gewähren zu lassen und (iii) den gesamten Offshore-Transport vom Hubschrauberlandeplatz oder Hafen zu und von jedem Produktstandort (soweit zutreffend) zu gewährleisten. Schließt der Kunde eigene Produkte (d.h. vom Kunden bereitgestellte Produkte) an das Netz von Network Innovations an, so hat er sicherzustellen, dass diese Produkte mit den Diensten, dem Netz von Network Innovations, den Netzen von Drittanbietern oder anderen Diensten von Network Innovations kompatibel sind und diese nicht schädigen, beeinträchtigen, untergraben oder in irgendeiner Weise stören. Network Innovations hat das ausschließliche Recht, über das Bordnetz zusätzliche Leistungen für Dritte zu erbringen, sofern diese Leistungen den Empfang der Leistung durch den Kunden nicht beeinträchtigen.
2.8 Lieferbedingungen. Sofern in einem Dienstleistungsvertrag nichts anderes vereinbart ist, werden die Produkte dem Kunden ab Werk (gemäß INCOTERMS 2010) am angegebenen Ab-Werk-Standort geliefert. Der Kunde trägt das gesamte Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Produkte aus jeglicher Ursache und ist verantwortlich für den Abschluss und die Bezahlung einer Versicherung (oder einer gleichwertigen Deckung im Falle einer Selbstversicherung), einschließlich einer Vollkaskoversicherung und, bei mobilen Anhängern, einer Kfz-Haftpflichtversicherung, für den vollen Wiederbeschaffungswert der Produkte und Schäden an Dritten während des Betriebs oder des Transports der Produkte während des Deckungszeitraums. Mit der Erteilung eines Dienstleistungsvertrages oder der Nutzung der Produkte und Dienstleistungen sichert der Kunde zu, dass er entweder den erforderlichen Versicherungsschutz für die Produkte abgeschlossen hat oder über eine ausreichende unabhängige Finanzkraft verfügt, um das Risiko eines Verlustes oder einer Beschädigung der Produkte zu tragen, und dass er Network Innovations auf Verlangen die Versicherungspolice und die letzte Prämienquittung vorlegen wird, dass er alle Verpflichtungen erfüllen wird, die sich aus den Bedingungen dieser Versicherung ergeben, dass er nichts tun wird, was eine solche Versicherung ungültig machen könnte, und dass er Network Innovations unverzüglich nach Erhalt den Erlös eines diesbezüglichen Versicherungsanspruchs zahlen wird. Im Falle eines Verlustes oder einer Beschädigung des Produkts/der Produkte hat der Kunde Network Innovations unverzüglich zu informieren und Network Innovations wird das beschädigte Produkt/ die beschädigten Produkte nach Wahl von Network Innovations entweder reparieren oder ersetzen, wobei der Kunde die Rechnung für diese Kosten oder im Falle eines Totalschadens den vollen Wiederbeschaffungswert des Produkts unverzüglich zu begleichen hat. Im Falle eines solchen Verlustes oder einer Beschädigung hat Network Innovations die Möglichkeit, das Produkt bzw. die Produkte zu ersetzen oder den jeweiligen Servicevertrag zu kündigen; ein Verlust oder eine Beschädigung entbindet den Kunden jedoch nicht von seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Sofern im jeweiligen Dienstleistungsvertrag nicht anders angegeben, ist der Kunde für die Bereitstellung und Bezahlung aller Speditions-, Versand-, Zoll-, Import-/Export- und damit verbundenen Kosten für den Versand der Produkte zu und von den vom Kunden angegebenen Bestimmungsorten und dem Ex-Works-Standort verantwortlich. Wenn der geltende Dienstleistungsvertrag vorsieht, dass Network Innovations diese Dienstleistungen organisiert, erklärt sich der Kunde bereit, alle diese Kosten sowie die damit verbundenen Gebühren zu den Tarifen von Network Innovations zu zahlen.
3. KÜNDIGUNG
Vorbehaltlich der Kündigungsbestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sofern in einem Dienstleistungsvertrag nichts anderes festgelegt ist, werden die Produkte und/oder Dienste (je nach Fall) während der Mindestlaufzeit bereitgestellt. Der Dienst kann einer automatischen Verlängerung für Zeiträume unterliegen, die in den jeweiligen Dienstvereinbarungen angegeben sind. Wenn der Kunde eine automatische Verlängerung vermeiden möchte, muss er die Anweisungen bezüglich dieser Produkte und/oder Dienste befolgen, wie in der Dienstvereinbarung angegeben. Unterlässt er dies oder setzt er die Nutzung der Produkte und/oder Dienste fort, so gilt dies als Zustimmung zu einer automatischen Verlängerung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten weiterhin für jedes Produkt oder jeden Dienst, solange der Kunde dieses Produkt oder diesen Dienst nutzt.
4. BEZAHLUNG
4.1 Als Gegenleistung für die Bereitstellung von Produkten und/oder Dienstleistungen zahlt der Kunde an Network Innovations: (a) die einmalige Gebühr am Tag des Abschlusses des Dienstleistungsvertrags und in jedem Fall vor dem Datum des Inkrafttretens, (b) die Dienstleistungsgebühren bei erfolgreicher Aktivierung der Dienstleistung, die das Datum des Inkrafttretens ist, und (c) alle anderen Gebühren, die im Dienstleistungsvertrag festgelegt sind.
Die Servicegebühren können im Voraus in Rechnung gestellt werden und sind, wenn dies in einer Servicevereinbarung festgelegt ist, spätestens am ersten Werktag eines jeden Servicemonats, -quartals, -jahres oder an dem in der Rechnung angegebenen Datum im Voraus fällig und zahlbar. Servicegebühren, die im Nachhinein in Rechnung gestellt werden, sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar.
Sofern nicht anders in der Servicevereinbarung angegeben, sind alle anderen einmaligen Gebühren im Zusammenhang mit einer Servicevereinbarung innerhalb von 30 Tagen ab dem Rechnungsdatum von Network Innovations fällig und zahlbar.
Der Kunde ist für die gesamte Nutzung der Produkte und Dienste verantwortlich; dementsprechend hat der Kunde alle in Rechnung gestellten Beträge zu zahlen, die sich auf seine Nutzung der Produkte und Dienste beziehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Servicegebühren, die Abonnementgebühren und Nutzungsgebühren für den gesamten von einem Produkt erzeugten Datenverkehr umfassen können.
Wenn in einem Dienstleistungsvertrag ausdrücklich angegeben ist, dass der Dienst Nutzungsbeschränkungen oder Freimengen unterliegt, gilt jede Nutzung, die über die angegebenen Grenzen hinausgeht, als "übermäßige Nutzung" und unterliegt zusätzlichen Gebühren oder Entgelten, die von Network Innovations festgelegt und in Rechnung gestellt werden.
Verzögert sich der Inbetriebnahmetermin aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, oder hat der Kunde die Leistung ganz oder teilweise in Anspruch genommen, kann Network Innovations den Inbetriebnahmetermin als eingetreten ansehen und mit der Abrechnung der Leistung beginnen.
4.2 Führt Network Innovations Arbeiten außerhalb des Leistungsumfangs durch, die auf fehlende oder unvollständige Angaben des Kunden oder auf die nicht rechtzeitige Bereitstellung von Informationen durch den Kunden zurückzuführen sind oder darauf, dass der Kunde es versäumt hat, einen Standort angemessen für die Erbringung der Leistung vorzubereiten, so zahlt der Kunde Network Innovations für diese Arbeiten außerhalb des Leistungsumfangs gemäß einer von Network Innovations nach Treu und Glauben erstellten schriftlichen Kostenschätzung.
4.3 Als Gegenleistung für die von Network Innovations zur Verfügung gestellten Produkte zahlt der Kunde entweder die im Dienstleistungsvertrag genannten Mietgebühren oder den Produktkaufpreis (je nach Fall) und vorbehaltlich der Bestimmungen in den Klauseln 2.1 bzw. 2.2.
4.4 Soweit im jeweiligen Servicevertrag nichts anderes geregelt ist, trägt der Kunde alle Kosten für die Installation und Inbetriebnahme, die Neuinstallation an einem anderen Produktstandort, die Wartung, die Reparatur, die Außerbetriebnahme und den Abtransport des Produkts, einschließlich der Reise- und Bereitschaftszeiten zu den Tarifen von Network Innovations. In den Tarifen von Network Innovations sind die den Servicetechnikern von Network Innovations zugewiesenen Standardtestprodukte enthalten; Network Innovations wird dem Kunden jedoch bei Bedarf die Verwendung eines speziellen Testprodukts gesondert in Rechnung stellen. Die Berechnung des Arbeitsaufwandes beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem das Personal die Einrichtung von Network Innovations verlässt und endet mit dem Zeitpunkt, zu dem das Personal zu dieser Einrichtung zurückkehrt. Übernimmt der Kunde nicht die Reise-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten für das Personal von Network Innovations, so hat er diese Kosten zu den von Network Innovations festgelegten Sätzen zu tragen.
4.5 Der Kunde ist verpflichtet, alle Zahlungen (i) in der in der Rechnung angegebenen Währung ohne Aufrechnung, Abzug oder Einbehalt und (ii) per Banküberweisung, elektronischer Überweisung (EFT), Scheck oder Automated-Clearing-House (ACH)-Scheck oder einer anderen in einem Dienstleistungsvertrag festgelegten Zahlungsregelung auf ein von Network Innovations angegebenes Bankkonto zu leisten. Darüber hinaus ist der Kunde für alle Überweisungs-, Wechsel- oder ähnliche Gebühren verantwortlich. Alle Zahlungen gelten erst mit dem Eingang des Geldes bei Network Innovations als erfolgt. Network Innovations ist berechtigt, vom Kunden geleistete Zahlungen auf ausstehende Beträge aus einem Dienstleistungsvertrag oder einem anderen Vertrag zwischen dem Kunden und Network Innovations anzurechnen, unabhängig von der Bezeichnung der Zahlung durch den Kunden.
4.6 Network Innovations kann vom Kunden vor Auftragserteilung eine Sicherheitsleistung verlangen, die auf einem unverzinslichen Konto zu hinterlegen ist. Eine solche Kaution kann für jede Art von Produkt und/oder Dienstleistung, die der Kunde beziehen möchte, verlangt werden und ist während der gesamten Laufzeit des jeweiligen Dienstleistungsvertrages aufrechtzuerhalten. Network Innovations erstattet dem Kunden bei Beendigung oder Ablauf eines Dienstleistungsvertrages die Kaution (bzw. den Teil der Kaution, der von Network Innovations nicht auf die fälligen Zahlungen an Network Innovations angerechnet wurde), sofern der Kunde alle Rechnungsbeträge und sonstigen Gebühren, Entgelte und Zinsen, die vom Kunden an Network Innovations zu zahlen sind, an Network Innovations entrichtet hat. Darüber hinaus kann Network Innovations vom Kunden jederzeit eine Erhöhung der von Network Innovations gehaltenen Sicherheitsleistung oder eine weitere Sicherheitsleistung in angemessener Höhe verlangen, wenn:
) sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden nach begründeter Ansicht von Network Innovations seit Abschluss des Leistungsvertrages wesentlich geändert haben;
) der Kunde mit der fristgerechten Zahlung von zwei oder mehr Rechnungen in Verzug geraten ist;
) Network Innovations die Kaution (oder einen Teil davon) zur Begleichung ausstehender Rechnungsbeträge verwendet hat.
Neben der Sicherheitsleistung ist Network Innovations berechtigt, vom Kunden eine Bankbürgschaft zu verlangen, die die Zahlung der Rechnungen zum oder vor dem Starttermin sichert. Network Innovations wird die Bankbürgschaft nach Beendigung oder Ablauf eines Dienstleistungsvertrages an den Kunden zurückgeben, sofern der Kunde alle Rechnungsbeträge, sonstige Entgelte und Zinsen, die aufgrund eines Dienstleistungsvertrages fällig sind, vollständig bezahlt hat. Es wird ferner vereinbart, dass Network Innovations vom Kunden verlangen kann, die Höhe der von Network Innovations gehaltenen Bankbürgschaft zu erhöhen oder eine weitere Bankbürgschaft in angemessener Höhe unter den gleichen Umständen wie oben beschrieben zu stellen. Network Innovations ist berechtigt, die Bankgarantie bei Eintritt eines Verzugsereignisses (wie unten definiert) zur Befriedigung ausstehender Zahlungen an Network Innovations in Anspruch zu nehmen.
4.7 Leistet der Kunde eine fällige Zahlung an Network Innovations nicht bis zum Fälligkeitstag, so kann Network Innovations unbeschadet ihrer sonstigen gesetzlichen Rechte und Rechtsbehelfe
Der Kunde ist berechtigt, auf den überfälligen Betrag Zinsen in Höhe von 18% p.a. oder dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz zu zahlen. Diese Zinsen laufen täglich ab dem Fälligkeitsdatum bis zur tatsächlichen Zahlung des überfälligen Betrags auf, unabhängig davon, ob diese vor oder nach einem Urteil erfolgt, und der Kunde hat die Zinsen zusammen mit dem überfälligen Betrag zu zahlen;
Network Innovations ist nicht verpflichtet, dem Kunden Produkte und/oder Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen, bevor der überfällige Betrag in voller Höhe zusammen mit den aufgelaufenen Zinsen beglichen ist; und
der Kunde verpflichtet sich, alle Kosten und Auslagen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltskosten, die Network Innovations bei der Einziehung überfälliger Beträge entstehen, zu tragen.
4.8 Werden die in Rechnung gestellten Beträge nicht bis zum Fälligkeitsdatum bezahlt, so liegt ein Verzug vor ("Verzug"). Befindet sich der Kunde fünf (5) Tage lang in Verzug, kann Network Innovations nach eigenem Ermessen die Bereitstellung von Dienstleistungen und/oder Produkten für den Kunden mit einer Frist von fünf (5) Tagen einstellen.
4.9 Wenn der Kunde nach Ablauf einer weiteren Frist von fünf (5) Tagen ab dem Datum der Einstellung der Dienstleistung den Verzug nicht behebt, kann Network Innovations die Dienstleistung und den betreffenden Dienstleistungsvertrag ohne weitere Ankündigung kündigen und beenden.
4.10 Ungeachtet anders lautender Bestimmungen behält sich Network Innovations das Recht vor, (a) die Servicegebühr oder andere im Rahmen des Dienstleistungsvertrags zu zahlende Gebühren von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen anzupassen, wenn seine Lieferanten ihre Gebühren oder Entgelte anpassen; und (b) die im Dienstleistungsvertrag verwendete Währung zu ändern oder die im Dienstleistungsvertrag verwendete Währung in eine andere Fremdwährung umzuwandeln, zu jeder Zeit. Network Innovations wird sich bemühen, den Kunden mit angemessener Frist zu informieren.
5. STEUERN
Der Kunde haftet allein für alle Steuern, die im Zusammenhang mit den Produkten und/oder der Dienstleistung an den Kunden anfallen, und wird Network Innovations für diese Steuern schadlos halten. Der Kunde wird Network Innovations alle anwendbaren Bescheinigungen über die Befreiung von Steuern vorlegen. Liegen keine Freistellungsbescheinigungen vor, wird Network Innovations dem Kunden 100% der anfallenden Steuern in Rechnung stellen. Der Kunde wird diese Rechnungen gemäß den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen begleichen.
6. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN
6.1 Lokale Lizenzen
Der Kunde muss: (i) während der Laufzeit eines Dienstleistungsvertrags alle staatlichen oder sonstigen behördlichen Lizenzen, Erlaubnisse, befristeten Genehmigungen und Genehmigungen einholen und aufrechterhalten, die nach geltendem Recht für den Empfang der Dienste, die Übertragung und den Empfang von Signalen sowie die Nutzung der Produkte und Dienste erforderlich sind; (ii) alle erforderlichen Genehmigungen für den Zugang zum und den Ausgang vom Produktstandort und den Transport dorthin auf privatem oder öffentlichem Grund einzuholen, die für den Zugang des Personals von Network Innovations zum Produkt für die Installation, den Betrieb, die Wartung, die Reparatur und den Ausbau der Produkte erforderlich sind; und (iii) alle erforderlichen und anwendbaren Genehmigungen, Lizenzen, Visa und andere Einwanderungs- und Zollfreigaben sowie Ausfuhrgenehmigungen (falls zutreffend) für die Produkte, Dienstleistungen und das Personal von Network Innovations einzuholen.
Der Kunde stellt Network Innovations von allen Ansprüchen frei, die sich daraus ergeben, dass der Kunde es versäumt hat, solche Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen einzuholen oder aufrechtzuerhalten. Ungeachtet des Vorstehenden kann Network Innovations auf Wunsch des Kunden bei der Beschaffung lokaler Lizenzen in bestimmten Ländern behilflich sein (ist aber nicht dazu verpflichtet); wird eine solche Unterstützung geleistet, so sind vom Kunden zusätzliche Gebühren auf der Basis einer Kosten-plus-Verwaltungsgebühr zu zahlen.
6.2 Einrichtungen
Der Kunde stellt sicher, dass die angegebenen Einrichtungen (falls vorhanden), einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine stabile Stromversorgung, klimatisierte Räume und Kabel usw., jederzeit zum Zweck der Lagerung der Produkte, einschließlich der vom Kunden bereitgestellten Produkte, zur Verfügung stehen.
6.3 Verbotene Nutzung
Der Kunde darf die Produkte und Dienstleistungen NICHT für Zwecke nutzen, die nach geltendem Recht verboten sind. Dem Kunden ist bekannt, dass die Übertragung von Material oder Inhalten, die gegen örtliche Gesetze und/oder geltende Vorschriften verstoßen, verboten ist, insbesondere urheberrechtlich geschütztes Material, bedrohliches oder obszönes Material und Material, das durch Geschäftsgeheimnisse oder geistige Eigentumsrechte Dritter geschützt ist. Der Kunde muss sich bei der Nutzung streng an die AUP-Richtlinie von Network Innovations halten. Der Kunde wird die etablierten Praktiken und Verfahren befolgen und den Dienst oder einen Teil davon nicht in einer Weise nutzen, die nach der üblichen technischen Praxis die Nutzung von Diensten, die nicht dem Kunden zugewiesen sind, beeinträchtigen oder stören könnte. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, wirtschaftliche Verluste und Unannehmlichkeiten für legitime Nutzer und/oder Lieferanten zu vermeiden, die durch technologischen Betrug entstehen, wie z. B. das Klonen von SIM-Karten (Subscriber Identity Module), den Diebstahl von SIM-Karten-Identifikationsnummern oder die Umgehung von Netzbetreibern. Um jeden Zweifel auszuschließen, sind Network Innovations oder seine Lieferanten nicht verantwortlich oder haftbar für Betrug, der von Netzen Dritter ausgeht oder auf eine Verbindung mit diesen zurückzuführen ist. Network Innovations behält sich das Recht vor, die Nutzung der Dienste mit sofortiger Wirkung auszusetzen oder zu beenden, und der Kunde verpflichtet sich, Network Innovations für alle Verluste zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die aus der Verletzung oder angeblichen Verletzung dieser Klausel durch den Kunden oder den Endnutzer entstehen.
6.4 Weiterverkauf
Ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Network Innovations ist es dem Kunden nicht gestattet, die Produkte und Leistungen von Network Innovations an Einzelpersonen, Unternehmen oder in Länder, die nach den geltenden Sanktionsgesetzen gesperrt oder mit einem Embargo belegt sind oder gegen Exportkontrollgesetze verstoßen, weiterzuverkaufen, zu vermieten oder zu liefern.
6.5 Zulässige Nutzung
Der Kunde ist verpflichtet, alle betrieblichen Anforderungen und alle geltenden staatlichen Gesetze, Regeln und Vorschriften einzuhalten, einschließlich aller Beschränkungen für den Empfang des Dienstes durch den Kunden, die in einem Land gelten, in dem der Kunde diesen Dienst nutzt.
6.6 Vom Kunden bereitgestellte Einrichtungen
Sofern im Dienstleistungsvertrag nichts anderes festgelegt ist, ist der Kunde für die Bereitstellung, die Installation, den Betrieb und die Wartung aller vom Kunden zur Verfügung gestellten Einrichtungen sowie für die Sicherstellung aller erforderlichen Lizenzen und/oder Genehmigungen für diese Einrichtungen verantwortlich. Der Kunde wird die betreffenden Übertragungseinrichtungen so betreiben, dass die Übertragung eingestellt werden kann, und wird die Übertragung unverzüglich nach Erhalt einer Mitteilung von Network Innovations einstellen.
6.7 Uplink-Provider des Kunden/Installateure des Kunden und andere Drittanbieter
Der Kunde kann gegebenenfalls andere Dritte als Network Innovations beauftragen, a) seine Signale zu einem Satelliten zu übertragen oder von einem Satelliten zu empfangen, der für die Erbringung des Dienstes verwendet wird, b) Produkte oder vom Kunden bereitgestellte Produkte zu installieren, vorausgesetzt, der Kunde verlangt von seinen Auftragnehmern und solchen Drittanbietern, dass sie alle Anforderungen des Dienstleistungsvertrags in Bezug auf Übertragungen zum Satelliten oder den Empfang vom Satelliten und/oder die Installation von Produkten einhalten, und macht Network Innovations zu einem Drittbegünstigten (oder gibt Network Innovations, soweit dies für die Durchsetzbarkeit erforderlich ist, unmittelbare Rechte), der berechtigt ist, solche Vereinbarungen durchzusetzen. Beauftragt der Kunde Dritte im Sinne des vorstehenden Satzes, so gelten die Leistungen und Einrichtungen dieser Dritten als vom Kunden bereitgestellte Einrichtungen und die Handlungen und Unterlassungen dieser Dritten in diesem Zusammenhang als Handlungen und Unterlassungen dieser Dritten und des Kunden.
6.8 Nutzung von Produkten und Dienstleistungen; Nutzung durch Dritte
Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass: (1) es in der Verantwortung des Kunden liegt, die Sicherheit des Zugangs zu den Produkten und/oder Diensten aufrechtzuerhalten, (2) jede Nutzung der Produkte und/oder Dienste als vom Kunden autorisierte Nutzung gilt und (3) der Kunde für alle Aktivitäten im Zusammenhang mit diesen Produkten und/oder Diensten verantwortlich und haftbar ist. Dementsprechend ist der Kunde, ohne dass dies ein Recht des Kunden impliziert, die Nutzung eines Produkts und/oder einer Dienstleistung durch Dritte zu gestatten, gegenüber Network Innovations für die Nutzung oder Übermittlung durch Dritte in demselben Umfang verantwortlich, wie er es für seine eigene Nutzung oder Übermittlung wäre, und Verweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Bezug auf die Verantwortung des Kunden gegenüber Network Innovations hinsichtlich der Nutzung oder Übermittlung durch den Kunden sind entsprechend auszulegen.
6.9 Einhaltung von Recht und Gesetz
Der Kunde ist verpflichtet, die einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und Richtlinien aller internationalen Gremien, die für Network Innovations und/oder die mit ihr verbundenen Unternehmen zuständig sind und zu deren Einhaltung Network Innovations und/oder die mit ihr verbundenen Unternehmen gesetzlich verpflichtet sind, zu beachten und einzuhalten.
Der Kunde darf zu keiner Zeit korrupte Praktiken anwenden, um Verträge oder Geschäfte zu beschaffen, wozu unter anderem die Gewährung von Geschenken und anderen derartigen Anreizen, Bestechung und Belohnungen an lokale oder ausländische Regierungsbeamte oder andere Parteien gehören, um eine günstige Position oder ein günstiges Ergebnis bei Verhandlungen oder Transaktionen zu erzielen, und der Kunde muss Network Innovations jederzeit von allen Ansprüchen, Geldstrafen oder anderen finanziellen Verpflichtungen, die sich aus derartigen Praktiken ergeben, freistellen und schadlos halten. Alle Konten und Bücher, in denen die Aktivitäten, Einnahmen und Ausgaben des Kunden im Zusammenhang mit den Produkten und Dienstleistungen von Network Innovations aufgezeichnet werden, werden in den Geschäftsräumen des Kunden sorgfältig aufbewahrt, und Network Innovations werden auf schriftliche Anfrage Kopien davon zur Verfügung gestellt.
Der Kunde wird die geltenden Exportkontrollgesetze einhalten und weder direkt noch indirekt Produkte, technische Daten oder Software, die von Network Innovations zur Verfügung gestellt werden, in ein Land transferieren, importieren, exportieren oder reexportieren, für das die Vereinigten Staaten oder eine andere zuständige Regierung eine Exportlizenz oder eine andere behördliche Genehmigung verlangt, ohne zuvor eine solche Lizenz oder Genehmigung einzuholen. Der Kunde hat Network Innovations von Ansprüchen Dritter freizustellen, soweit diese auf einer Verletzung dieser Pflichten beruhen.
Darüber hinaus ist der Kunde, soweit zutreffend, für die Einhaltung aller anwendbaren Gesetze verantwortlich, einschließlich und ohne Einschränkung derjenigen, die sich auf Erdstationen auf Schiffen und die Verwendung von Produkten speziell für C-Band-Satellitenkommunikationsdienste auf Seeschiffen oder Plattformen beziehen. Der Kunde erkennt an, dass viele Länder den Betrieb und/oder die Übertragung solcher Dienste innerhalb oder in der Nähe eines Bevölkerungszentrums oder Anlaufhafens verbieten. Der Kunde erklärt sich bereit, solche Vorschriften und Anforderungen einzuhalten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Network Innovations zur Einhaltung der geltenden Gesetze verpflichtet sein kann, ohne Benachrichtigung des Kunden auf Ersuchen, Anfragen und/oder Untersuchungen von Regierungsbehörden in Bezug auf den Kunden und/oder die Nutzung der Dienste an einem Produktstandort zu reagieren und mit diesen zu kooperieren.
Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen gilt, dass, wenn nach dem Datum der Unterzeichnung eines Dienstleistungsvertrags (a) eine Änderung der anwendbaren Gesetze einer Gerichtsbarkeit, in der eine Partei oder ein Produktstandort ansässig ist, eintritt, sei es durch Änderung bestehender anwendbarer Gesetze oder Erlass neuer Gesetze, oder eine Änderung mit Gesetzeskraft in der Auslegung oder Anwendung dieser Gesetze durch ein Gericht, ein Schiedsgericht oder eine Verwaltungsbehörde, oder (b) eine verbindliche Entscheidung eines Gerichts, Schiedsgerichts oder einer Verwaltungsbehörde, dass eine Bestimmung eines Dienstleistungsvertrags nicht mehr anwendbar ist, (b) eine verbindliche Entscheidung eines Gerichts, Schiedsgerichts oder einer Verwaltungsbehörde, dass eine Bestimmung eines Dienstleistungsvertrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig ist, und eine sich daraus ergebende Änderung oder ein solches Urteil eine wesentliche nachteilige Auswirkung auf die wirtschaftlichen Vorteile von Network Innovations hat, werden die Parteien in gutem Glauben verhandeln, um diesen betroffenen Dienstleistungsvertrag unverzüglich zu ändern oder andere Maßnahmen zu ergreifen, die von den Parteien als angemessen oder notwendig erachtet werden, um die wirtschaftlichen Vorteile wiederherzustellen, die vor einer solchen Änderung oder einem solchen Urteil in Kraft waren.
6.10 Anwendung der Flow-Down-Bedingungen
Die Flow-Down-Bedingungen enthalten Bestimmungen und Bedingungen, die sich auf die Bereitstellung von Satellitenbandbreite und anderen Kommunikationsprodukten und -dienstleistungen beziehen, die bei der Erbringung des Dienstes genutzt werden sollen. Soweit diese Bedingungen relevant sind, gelten sie auch für die Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen durch Network Innovations an den Kunden. Bei der Inanspruchnahme des Dienstes hat der Kunde die Bestimmungen der Flow-Down-Bedingungen in jeder Hinsicht einzuhalten. Network Innovations ist berechtigt, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die betrieblichen, technischen und sonstigen Anforderungen der Drittanbieter und Lieferanten zu erfüllen, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) das Recht, dem Kunden automatisch auf einer "Back-to-Back"-Basis alle von diesen Drittanbietern von Zeit zu Zeit auferlegten Verpflichtungen und Freistellungen aufzuerlegen. Die Nutzung des Dienstes durch den Kunden gilt als Zustimmung zu diesen Flow-Down-Bedingungen, sofern anwendbar.
6.11 Technische Einhaltung
Der Kunde ist für die technische Konformität, die Sicherheit, das ordnungsgemäße Funktionieren und den sicheren Betrieb der vom Kunden bereitgestellten Produkte und Einrichtungen verantwortlich und wird alle Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass seine Produkte und Einrichtungen den Betrieb von Einrichtungen, Produkten oder Diensten eines Telekommunikationsbetreibers von Network Innovations nicht beschädigen, stören oder verschlechtern; er wird die Parameter und Richtlinien, die in der jeweiligen Dienstleistungsvereinbarung festgelegt sind, vollständig einhalten, wobei diese von Zeit zu Zeit von Network Innovations nach eigenem Ermessen geändert oder ergänzt werden können. Darüber hinaus darf der Kunde zu keiner Zeit seine Produkte oder technischen Spezifikationen, die in Verbindung mit einem Dienst verwendet werden oder die in der jeweiligen Dienstvereinbarung aufgeführt sind, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von und Diskussion mit Network Innovations ändern, um die technische Kompatibilität in Bezug auf eine solche vorgeschlagene Änderung sicherzustellen.
6.12 Zugang
Der Kunde verpflichtet sich, Network Innovations und/oder seinen Unterauftragnehmern und deren jeweiligen Mitarbeitern, Bediensteten oder Beauftragten ("Personal von Network Innovations") den Zugang zu den Produktstandorten (einschließlich des Zugangs zu den zugehörigen Produkten) zu gewähren, soweit dies für die Erbringung der Leistungen durch Network Innovations erforderlich ist. Sofern das Personal von Network Innovations Zugang zu einem Remote-Standort benötigt, stellt der Kunde sicher, dass während der Zeit, in der sich das Personal von Network Innovations an diesem Remote-Standort aufhält, alle ordnungsgemäßen und gesetzlich vorgeschriebenen Gesundheits- und Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz des Personals von Network Innovations vorhanden und voll funktionsfähig sind. Network Innovations behält das Direktions- und Kontrollrecht über das Sicherheits-, Risiko- und Gefahrenmanagement an der Gegenstelle. Soweit Network Innovations dem Kunden Zugang zu seinen Einrichtungen und Produkten gewährt, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter, Bediensteten, Beauftragten und Unterauftragnehmer die jeweils von Network Innovations in Bezug auf diese Einrichtungen und/oder Produkte aufgestellten Zugangsrichtlinien einhalten.
6.13 Verantwortlichkeit für Handlungen von Endnutzern
Der Kunde bleibt der Kunde von Network Innovations für alle im Rahmen dieses Vertrages erbrachten Leistungen. Der Kunde haftet für alle Handlungen und Unterlassungen seiner Nutzer, Mitarbeiter und verbundenen Unternehmen, die Leistungen von Network Innovations beziehen und/oder nutzen, sowie für die Zahlung aller Entgelte für die nach diesem Vertrag erbrachten Leistungen, einschließlich der Leistungen an diese Endkunden.
7. RECHTE VON NETWORK INNOVATIONS ZUR EINSTELLUNG DER DIENSTE
7.1 Missbräuchliche Nutzung
Für den Fall, dass die Nutzung der Produkte und/oder Dienste durch den Kunden (nach angemessener Einschätzung von Network Innovations) andere Nutzer des Dienstes stört oder Network Innovations oder seine Lieferanten nachteilig beeinflusst oder einen Verlust oder eine Beschädigung der Produkte verursacht, ist Network Innovations berechtigt, die Nutzung der Produkte und/oder Dienste durch den Kunden unverzüglich auszusetzen und den Dienst und den entsprechenden Dienstleistungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne das Recht von Network Innovations auf die bis zum Kündigungsdatum zu zahlenden Gebühren und Entgelte aus einem Dienstleistungsvertrag und alle anderen Network Innovations gewährten Rechte zu beschränken. Network Innovations ist auch berechtigt, den Restbetrag nicht genutzter Gebühren oder Entgelte einzubehalten. Im Falle von Schäden oder Verlusten an den Produkten, die durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder seiner Angestellten, Beauftragten oder Vertreter verursacht wurden, hat der Kunde Network Innovations für alle Verluste und Kosten zu entschädigen, die sich aus einem solchen Verlust oder einer solchen Beschädigung der Produkte ergeben, und der Kunde hat Network Innovations zu gestatten, eine Inspektion der Produkte durchzuführen, um die Ursache eines solchen Verlustes oder einer solchen Beschädigung festzustellen. Diese Entschädigung gilt auch nach Ablauf, Stornierung oder Beendigung einer Dienstleistung oder eines Dienstleistungsvertrags.
7.2 Höhere Gewalt
Network Innovations wird sich in angemessener Weise bemühen, Liefer- und Leistungstermine einzuhalten, haftet jedoch nicht für Verluste, Schäden, Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die ganz oder teilweise auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. In einem solchen Fall ist Network Innovations eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der Leistung zu gewähren. Ferner ist Network Innovations im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt berechtigt, den Dienst für eine angemessene Dauer auszusetzen, die von Network Innovations auf der Grundlage der Schwere der Auswirkung eines solchen Ereignisses höherer Gewalt auf den Dienst festgelegt wird. Ereignisse höherer Gewalt entschuldigen nicht den Zahlungsverzug oder die Nichtzahlung fälliger Beträge durch den Kunden.
8. STORNIERUNG, KÜNDIGUNG, ZUGANGSVERWEIGERUNG UND HÖHERE GEWALT
8.1 Stornierung
Kündigt der Kunde eine Leistung während der Laufzeit aus einem anderen Grund als einer nicht behobenen wesentlichen Verletzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Network Innovations, so hat der Kunde Network Innovations die Kündigungsgebühr zusätzlich zu den Leistungsentgelten und sonstigen Entgelten für erbrachte Leistungen sowie die Mietkosten und/oder den Kaufpreis der vor dem Zeitpunkt der Kündigung gelieferten Produkte zu zahlen. Der Kunde hat auch die Verluste zu tragen, die Network Innovations durch die Kündigung entstanden sind.
8.2 Beendigung durch Network Innovations
Aus wichtigem Grund. Network Innovations kann einen Dienstleistungsvertrag "aus wichtigem Grund" durch schriftliche Mitteilung an den Kunden fristlos kündigen, wenn: (i) der Kunde die Zahlung eines fälligen Betrages aus dem Dienstleistungsvertrag unterlässt und dieser Betrag fünfzehn (15) Tage lang unbezahlt bleibt, wie in Klausel 4. 9; oder (ii) der Kunde nicht unverzüglich nach Erhalt einer telefonischen oder E-Mail-Benachrichtigung von Network Innovations die gegen Ziffer 6 verstoßende Tätigkeit einstellt; oder (iii) der Kunde durch die Nutzung der Produkte wesentlich gegen die in den Produktmietbedingungen festgelegten Bedingungen verstößt; oder (iv) der Kunde seinen Verstoß gegen eine Bestimmung eines Dienstleistungsvertrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung einer schriftlichen Mitteilung durch Network Innovations an den Kunden behebt; oder (v) die Dienste zu einem Zweck oder in einer Weise genutzt werden, die gegen die AUP-Richtlinien oder Flow-Down-Bedingungen von Network Innovations verstößt; oder (vi) der Kunde eine andere Aktivität, die gegen den Dienstleistungsvertrag verstößt, nicht innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Erhalt einer Mitteilung von Network Innovations über einen solchen Verstoß einstellt; oder (vii) die Nutzung des Dienstes durch den Kunden das zulässige Kreditlimit überschreitet; oder (viii) Network Innovations einen anderen Dienstleistungsvertrag mit dem Kunden (oder einem gemeinsam kontrollierten verbundenen Unternehmen des Kunden) aus wichtigem Grund kündigt; oder (ix) eines der Insolvenzereignisse eintritt.
Aus anderen Gründen. Network Innovations hat das Recht, den betroffenen Dienst zu kündigen, wenn:
eine gerichtliche oder schiedsgerichtliche Verfügung oder eine behördliche Anordnung oder eine Änderung der anwendbaren Gesetze Network Innovations daran hindert, die Leistungen zu erbringen oder die wirtschaftlichen Vorteile, die Network Innovations aus diesem Vertrag erwachsen, wesentlich beeinträchtigt;
ein Ereignis höherer Gewalt 30 Tage oder länger andauert.
8.3 Folgen der Kündigung
Im Falle einer Kündigung ist der Kunde verpflichtet, (A) sich unverzüglich mit Network Innovations abzustimmen, um die Produkte zu deinstallieren und zu entfernen und diese auf Kosten und Risiko des Kunden an den Standort ab Werk oder an einen anderen von Network Innovations bestimmten Ort zurückzusenden, andernfalls haftet der Kunde für den Wiederbeschaffungswert der Produkte, (B) die Nutzung der Dienste unverzüglich einzustellen, und (C) die Rechnung von Network Innovations für (i) alle ausstehenden Gebühren bis zum Zeitpunkt der Kündigung, (ii) alle Stilllegungskosten für die Entfernung der Produkte (falls zutreffend) und (iii) alle Kosten und damit verbundenen Aufwendungen, die Network Innovations im Zusammenhang mit dem Verzug des Kunden entstanden sind (einschließlich Gebühren Dritter, Anwaltskosten, Gerichtskosten und Gebühren für Inkassobüros), zu bezahlen. Wird ein Dienstleistungsvertrag aus einem anderen Grund als einem nicht behobenen Verstoß von Network Innovations oder aus Ziffer 8.2 (B) gekündigt, werden zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln von Network Innovations die Kündigungsgebühr und alle unter einem Dienstleistungsvertrag fälligen Beträge zusammen mit den gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bedingungen eines Dienstleistungsvertrags aufgelaufenen Zinsen sofort fällig und vom Kunden zu zahlen. Um Zweifel auszuschließen, ist Network Innovations berechtigt, die Kaution mit dem Kündigungsentgelt zu verrechnen, sofern sie dies für angemessen hält. Nach Beendigung des Vertrages ist Network Innovations berechtigt, die für den Dienst zur Verfügung gestellten Komponenten für jeden von Network Innovations für sinnvoll erachteten Zweck zu verwenden. Der Kunde erkennt an, dass die in dieser Klausel genannten Rechte von Network Innovations:
) unter allen Umständen angemessen sind;
) einen pauschalierten Schadensersatz darstellen; und
) keine Vertragsstrafe darstellen.
8.4 Recht auf Zugangsverweigerung oder Intervention
) Network Innovations kann dem Kunden den Zugang zu einem Dienst verweigern, wenn Network Innovations das Recht hat, den entsprechenden Dienstvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
) Network Innovations kann dem Kunden den Zugang zu einem Dienst auch dann verweigern, wenn die Nutzung des Dienstes durch den Kunden dazu geführt hat, dass Network Innovations oder ein Mitglied der Network Innovations Gruppe: (i) angeklagt wird, (ii) in sonstiger Weise strafrechtlich belangt wird, (iii) Gegenstand eines Strafverfahrens wird oder (iv) Gegenstand einer sonstigen staatlichen Maßnahme oder der Androhung einer staatlichen Maßnahme durch eine staatliche Behörde oder deren Vertreter wird, die den Widerruf, die Aussetzung oder den Verlust einer Lizenz, der Fähigkeit oder des Rechts zur Erbringung von Dienstleistungen für einen Kunden oder den Verlust des Rechts oder der Fähigkeit eines Kunden zur Nutzung der ihm von Network Innovations zur Verfügung gestellten Dienstleistung zur Folge haben könnte.
) Die Drittanbieter von Network Innovations können dem Kunden auch den Zugang zu einem Dienst verweigern, wenn das Signal des Kunden durch einen Dritten "gestört" wird und diese Störung die Nutzung des Dienstes beeinträchtigt oder die Funktionsfähigkeit des Dienstes gefährdet.
) Network Innovations ist berechtigt, dem Kunden den Zugang zu einem Dienst so lange zu verweigern, bis eine Verletzung des betreffenden Dienstvertrages durch den Kunden geheilt ist und, im Falle einer Zugangsverweigerung gemäß Ziffer 8.4 (b), bis eine Klage oder Klageandrohung zu Gunsten von Network Innovations entschieden oder beseitigt ist und in jedem Fall, bis Network Innovations in angemessener Weise zugesichert wird, dass die Angelegenheit(en), die zu einer Zugangsverweigerung geführt haben, nicht erneut auftreten werden.
) Die Verweigerung des Zugangs des Kunden zu einer Leistung durch Network Innovations gemäß dieser Klausel führt nicht zu einer Ausfallgutschrift für den Kunden und die Zahlungsverpflichtungen des Kunden bleiben weiterhin fällig.
) Der Kunde erkennt an, dass es in ungewöhnlichen oder anormalen technischen Situationen oder in anderen unvorhergesehenen Situationen notwendig sein kann, dass Network Innovations die Nutzung des Dienstes durch den Kunden absichtlich unterbricht, um den allgemeinen Zustand und die Leistung des Dienstes zu schützen. Soweit technisch möglich, wird Network Innovations den Kunden mindestens 24 Stunden im Voraus über eine solche Unterbrechung informieren und alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um seine Aktivitäten in Zeiten einer solchen Unterbrechung so zu planen und durchzuführen, dass die Unterbrechung für die Nutzer des Dienstes so gering wie möglich ist.
)Wenn der Dienst nicht den Spezifikationen des Dienstes entspricht, der Kunde sich aber dafür entscheidet, den betreffenden Dienst weiterhin in verschlechtertem Zustand zu nutzen, kann Network Innovations die Nutzung des Dienstes durch den Kunden unterbrechen, soweit dies erforderlich ist, um Tests durchzuführen oder andere Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, um zu versuchen, den betroffenen Dienst wieder den Spezifikationen des Dienstes anzupassen. In einem solchen Fall wird Network Innovations die Aktivitäten mit dem Kunden abstimmen und alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Störung insgesamt so gering wie möglich zu halten.
8.5 Fortbestehen
Die Beendigung eines Dienstleistungsvertrages, gleich aus welchem Grund, führt zum Erlöschen aller Verpflichtungen von Network Innovations zur Erbringung der Dienste und der Verpflichtungen des Kunden zur Abnahme der Dienste, entbindet jedoch keine der Parteien von Verpflichtungen, die vor der Beendigung entstanden sind.
9. GARANTIEN, HAFTUNG UND SCHADENSERSATZ
9.1 Eingeschränkte Gewährleistungen
NETWORK INNOVATIONS ÜBERNIMMT KEINE GARANTIEN IN BEZUG AUF DIE PRODUKTE UND/ODER DIENSTLEISTUNGEN, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, ES SEI DENN, DIES IST IN DIESEM VERTRAG AUSDRÜCKLICH VORGESEHEN. DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, GENAUIGKEIT, VOLLSTÄNDIGKEIT, FUNKTIONSFÄHIGKEIT UND INTEROPERABILITÄT SOWIE DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK WIRD HIERMIT AUSDRÜCKLICH ABGELEHNT UND AUSGESCHLOSSEN. NETWORK INNOVATIONS HAFTET WEDER GEGENÜBER DEM KUNDEN NOCH GEGENÜBER DESSEN ENDNUTZERN ODER DRITTEN FÜR BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN.
Network Innovations gewährleistet, dass der Service in guter und fachmännischer Weise und in Übereinstimmung mit den geltenden Industriestandards und -praktiken erbracht wird. Der Service wird auf einer "wie besehen" und "wie verfügbar" Basis bereitgestellt. Network Innovations garantiert nicht, dass der Dienst fehlerfrei ist, vorbehaltlich der geltenden SLAs. Darüber hinaus übernimmt Network Innovations aufgrund der technischen Natur von Daten-Setups und der inhärenten Komplexität der Datenübertragung über eine Vielzahl von Satelliten- und anderen Betriebssystemen keine Garantie für den Erfolg von Sprach- oder Datenanrufen über ein System. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle Datenanrufversuche, unabhängig von der letztendlich erfolgreichen Übertragung und Beendigung, bezahlt werden und im Falle von Streitigkeiten dieser Art keine Gutschriften erteilt werden. Alle Satellitensysteme haben neben einer möglichen falschen Nutzung auch inhärente Beschränkungen und Anomalien, die zum Abbruch von Sprach- oder Datenanrufen führen können. Unterbrochene Anrufe werden nicht gutgeschrieben.
Produkte. Network Innovations wird, soweit der Hersteller des Produkts Network Innovations vertraglich dazu berechtigt hat, die Herstellergarantien an den Kunden abtreten. Die Garantie kann Teile und Arbeit vor Ort (mit Ausnahme von Reise- und Bereitschaftszeiten oder Kosten für Dritte, die dem Kunden zu den Tarifen von Network Innovations in Rechnung gestellt werden) für Reparaturen an dem/den Produkt(en) aufgrund von Mängeln und normaler Abnutzung während der geltenden Garantiezeit umfassen. Diese Nachbesserungspflicht gilt nicht, wenn Network Innovations feststellt, dass das Produkt durch Ereignisse des Kunden beeinträchtigt wurde.
Die in dieser Klausel zum Ausdruck gebrachten Gewährleistungs- und Mängelbeseitigungsverpflichtungen gelten anstelle aller anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden gesetzlichen oder gewohnheitsrechtlichen Gewährleistungen, Bedingungen und sonstigen Bestimmungen, und alle derartigen anderen Gewährleistungen, Bedingungen und sonstigen Bestimmungen sind ausgeschlossen.
9.2 Unbeschadet der Allgemeingültigkeit von Ziffer 9.1 und zur Vermeidung von Zweifeln garantiert oder sichert Network Innovations nicht zu, dass die Leistungen frei von Unterbrechungen oder Störungen erbracht werden, und schließt ferner jegliche Verantwortung oder Haftung aus für:
) jegliche Störung, Unterbrechung oder Unterbrechung eines Teils oder der Gesamtheit der Dienste, die durch einen Ausfall, eine Panne, eine Unbrauchbarkeit, einen Defekt oder eine Störung des Satelliten, eines öffentlichen oder fremden Telekommunikationsnetzes, der Infrastruktur, der Kabel oder anderer Einrichtungen verursacht wird;
) der Inhalt der Daten, der vom Kunden zur Verfügung gestellten Produkte und Einrichtungen oder der dadurch vom Kunden erbrachten oder genutzten Dienstleistungen;
) jede Handlung oder Unterlassung des Kunden oder seiner Mitarbeiter, Agenten, Vertreter oder Auftragnehmer oder eines Dritten;
) jede Dienstleistung oder Unterstützung, die von Network Innovations gemäß oder in Übereinstimmung mit den ausdrücklichen Anweisungen oder Weisungen des Kunden erbracht wird, bzw. jede andere Handlung oder Unterlassung von Network Innovations und/oder die Folgen davon; oder
) Schäden oder Verluste jeglicher Art und gleich welcher Ursache (einschließlich Nutzungsausfall, Verluste aufgrund fehlender, verunreinigter oder fehlgeleiteter E-Mails oder anderer elektronischer Nachrichten oder deren Inhalt).
9.3 Haftungsbeschränkung
Network Innovations haftet in keinem Fall für indirekte, zufällige, Folgeschäden, Strafschadensersatz, besondere oder ähnliche Schäden (sei es aus unerlaubter Handlung, Fahrlässigkeit, Gefährdungshaftung oder einer anderen Haftungstheorie), einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Verlust von tatsächlichen oder erwarteten Einnahmen oder Gewinnen, des Firmenwerts des Kunden, des Verlusts von Geschäften, Einnahmen, Gewinnen oder Einsparungen, unabhängig davon, ob diese vorhersehbar waren oder nicht, die durch (i) einen Mangel in den Einrichtungen von Network Innovations oder in einer von Network Innovations für den Kunden bereitgestellten oder arrangierten Einrichtung oder (ii) die Bereitstellung eines Produkts oder einer Dienstleistung für den Kunden, eine Verzögerung bei der Bereitstellung eines Produkts oder einer Dienstleistung für den Kunden oder ein Versäumnis von Network Innovations, ein Produkt oder eine Dienstleistung bereitzustellen, oder (iii) eine andere Ursache verursacht werden. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, erkennt der Kunde darüber hinaus an und erklärt sich damit einverstanden, dass er keinen Anspruch auf Befriedigung irgendeines Grundes, der sich aus oder im Zusammenhang mit den Produkten und/oder der Dienstleistung ergibt, gegen (a) die Network Innovations Gruppe oder (b) einen Lieferanten von Dienstleistungen oder Produkten an Network Innovations hat. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Gesamthaftung von Network Innovations gegenüber dem Kunden oder einem Dritten für Verluste oder Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit einem Dienstleistungsvertrag entstehen, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig, auf einen Betrag begrenzt ist, der den Gesamtbetrag nicht übersteigt, den der Kunde an Network Innovations für den betroffenen Dienstleistungsvertrag, der Gegenstand des Anspruchs ist, für den dem Anspruch unmittelbar vorausgehenden Monat gezahlt hat.
9.4 Schadloshaltung
Der Kunde stellt die Network Innovations Gruppe von allen Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Verlusten, Kosten oder Schäden (einschließlich angemessener Anwalts- und Gerichtskosten) frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen und/oder der Nutzung der Produkte, Dienstleistungen oder Einrichtungen von Network Innovations durch den Kunden oder seine Endnutzer ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf (a) Übertragungen durch den Kunden oder seine Endnutzer, die tatsächlich oder angeblich verleumderisch, obszön, unanständig, eine Verletzung der Privatsphäre oder der Sicherheit von Übertragungen, eine Verletzung des Urheberrechts oder anderer Rechte an geistigem Eigentum oder anderweitig illegal sind; oder (b) die Verletzung der Verpflichtungen des Kunden gemäß Klausel 6 oben oder (c) Ansprüche, die sich aus Ansprüchen von Endnutzern oder anderen Dritten in Verbindung mit einem Dienst ergeben, einschließlich Streitigkeiten zwischen dem Kunden, seinen Endnutzern, anderen Übertragungsempfängern und/oder Lieferanten von Übertragungsinhalten; oder (d) Garantien, Zusicherungen oder Erklärungen, die der Kunde gegenüber Dritten in Verbindung mit einem Dienst abgibt. Die in den Ziffern 9.2 und 9.3 genannten Haftungsbeschränkungen gelten für die Network Innovations Group, und die in dieser Ziffer 9.4 genannten Freistellungen gelten zugunsten der Network Innovations Group.
10. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM
Network Innovations ist Eigentümerin der in den Produkten und Dienstleistungen enthaltenen geistigen Eigentumsrechte oder hat eine Lizenz zur Nutzung dieser Rechte. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, werden dem Kunden keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Lizenzen in Bezug auf geistige Eigentumsrechte gewährt, mit Ausnahme einer eingeschränkten Lizenz zur Nutzung der Produkte und Dienstleistungen in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bedingungen in einem Dienstleistungsvertrag. Jede unbefugte Nutzung der geistigen Eigentumsrechte an den Produkten und Dienstleistungen stellt einen wesentlichen Verstoß dar, der Network Innovations zu den hierin und im anwendbaren Recht genannten Rechtsbehelfen berechtigt. Ungeachtet dessen verpflichtet sich der Kunde, Network Innovations von allen Ansprüchen, Verlusten, Kosten und Schäden freizustellen, die sich aus der Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum ergeben.
11. RECHTSMITTEL
Die hierin vorgesehenen Rechtsbehelfe sind kumulativ und zusätzlich zu allen anderen Rechten oder Rechtsbehelfen, die eine der Parteien nach dem Gesetz oder nach Billigkeitsrecht oder gemäß einer Dienstleistungsvereinbarung hat. Keine der hierin oder in einer Dienstleistungsvereinbarung enthaltenen Bestimmungen ist so zu verstehen, dass sie eine der Parteien daran hindert, erforderlichenfalls einen Unterlassungsanspruch geltend zu machen, um die andere Partei daran zu hindern, ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung oder einer Dienstleistungsvereinbarung vorsätzlich zu verletzen, oder um die andere Partei zu zwingen, ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu erfüllen.
Network Innovations ist berechtigt, eine einstweilige Verfügung oder einen anderen gerechten Rechtsbehelf zu beantragen, um eine Verletzung oder drohende Verletzung einer Servicevereinbarung durch den Kunden zu beheben oder zu verhindern, ohne dass eine Kaution oder eine andere Sicherheit hinterlegt werden muss. Die Rechte und Rechtsmittel von Network Innovations im Rahmen eines Servicevertrags sind nicht ausschließlich und gelten zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsmitteln, die nach dem Gesetz oder nach Billigkeit vorgesehen sind. Wird ein Rechtsstreit gegen eine der Parteien eingeleitet, so trägt die nicht obsiegende Partei die Gebühren, Kosten und Auslagen der obsiegenden Partei.
12. ÜBERTRAGUNG
12.1 Netzwerkinnovationsunternehmen
Einzelne Dienstleistungsvereinbarungen können zwischen dem Kunden und Network Innovations oder einem beliebigen Unternehmen von Network Innovations geschlossen werden. Dementsprechend gelten alle Verweise auf Network Innovations in Bezug auf einzelne Dienstleistungsvereinbarungen als Verweise auf die Network Innovations-Gesellschaft, die eine solche Dienstleistungsvereinbarung ausführt, und schließen diese im Zusammenhang ein. Zur Klarstellung: Die Unterzeichnung eines Dienstleistungsvertrags durch ein Network Innovations-Unternehmen, der diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthält, bindet weder Network Innovations noch ein anderes Network Innovations-Unternehmen als das Network Innovations-Unternehmen, das den Dienstleistungsvertrag unterzeichnet hat, und soll dies auch nicht tun.
12.2 Abtretung durch Network Innovations
Network Innovations ist berechtigt, seine Rechte und Interessen aus dem Dienstleistungsvertrag sowie alle fälligen oder fällig werdenden Beträge aus dem Dienstleistungsvertrag an einen Zessionar abzutreten, gleich aus welchem Grund. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er nach Erhalt einer Mitteilung von Network Innovations über eine solche Abtretung alle seine Verpflichtungen direkt zugunsten des Zessionars erfüllt und alle fälligen oder fällig werdenden Beträge direkt an den Zessionar zahlt, sofern dies angeordnet wird. Nach Erhalt der Mitteilung über die Abtretung verpflichtet sich der Kunde, Network Innovations die Unterlagen zu übergeben, die der Abtretungsempfänger in angemessener Weise von Network Innovations verlangen kann. Im Sinne dieser Klausel bedeutet Abtretung die Gewährung, den Verkauf, die Abtretung, die Belastung oder die anderweitige direkte oder indirekte Übertragung, ganz oder teilweise.
12.3 Abtretung durch den Kunden
Der Kunde kann seine Rechte aus einem Dienstleistungsvertrag nur in vollem Umfang (in Bezug auf den übertragenen Vertrag) und nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Network Innovations abtreten, wobei diese Zustimmung nach dem alleinigen Ermessen von Network Innovations verweigert oder an Bedingungen geknüpft werden kann. Im Sinne dieser Klausel bedeutet "abtreten" die Gewährung, den Verkauf, die Abtretung, die Belastung, die anderweitige Übertragung, die Lizenzierung, die Verpachtung, die Unterverpachtung oder die Erlaubnis zur Nutzung, direkt oder indirekt, im Ganzen oder in Teilen.
12.4 Rechtsnachfolger
Vorbehaltlich der vorstehenden Bestimmungen über Abtretungen ist jede Dienstleistungsvereinbarung für alle Nachfolger und Abtretungsempfänger der Parteien verbindlich und kommt ihnen zugute, vorausgesetzt, dass keine Abtretung einer Dienstleistungsvereinbarung eine der Parteien von ihren Verpflichtungen gegenüber der anderen Partei entbindet. Jede angebliche Abtretung durch eine der Parteien, die nicht mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung übereinstimmt, ist null und nichtig und hat keine Gültigkeit und Wirkung.
13. ZUSICHERUNGEN, GARANTIEN UND VERPFLICHTUNGEN
13.1 Zusicherungen, Garantien und Zusicherungen
Vorbehaltlich der Tatsache, dass bestimmte Anträge von Network Innovations bei den zuständigen Behörden anhängig sind oder nachträglich eingereicht werden können, sichern Network Innovations und der Kunde einander zu und vereinbaren mit dem jeweils anderen, dass: (1) er das Recht, die Befugnis und die Autorität hat, seine Verpflichtungen aus einem Dienstleistungsvertrag einzugehen und zu erfüllen; (2) er alle erforderlichen gesellschafts- oder unternehmensrechtlichen Maßnahmen ergriffen hat, um die Ausführung, Lieferung und Erfüllung eines Dienstleistungsvertrags zu genehmigen, und ein Dienstleistungsvertrag eine rechtliche, gültige und verbindliche Verpflichtung für ihn selbst darstellt; (3) die Erfüllung seiner Verpflichtungen keinen wesentlichen Verstoß gegen ein bestehendes anwendbares Gesetz, eine Vorschrift, eine Regelung oder eine Anordnung einer Regierungsbehörde oder einen Vertrag, dem er unterliegt, darstellt; (4) alle öffentlichen oder privaten Zustimmungen, Erlaubnisse, Vereinbarungen, Lizenzen oder Genehmigungen, die für die Erfüllung seiner Verpflichtungen im Rahmen einer Dienstleistungsvereinbarung erforderlich sind, rechtzeitig eingeholt wurden oder er sich nach besten Kräften darum bemühen wird und (5) ihm keine Vermittler bekannt sind, die an den Verhandlungen und Gesprächen im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Dienstleistungsvereinbarung beteiligt waren, oder Vermittler, die bei Abschluss der in einer Dienstleistungsvereinbarung vorgesehenen Transaktionen Anspruch auf eine Gebühr oder Provision haben könnten.
14. VERSCHIEDENES
14.1 Geltendes Recht und Gerichtsstand
Sofern in einer Dienstleistungsvereinbarung nichts anderes bestimmt ist, unterliegt eine Dienstleistungsvereinbarung den Gesetzen des Staates und des Landes, in dem der Vertragspartner von Network Innovations, der die Dienstleistungsvereinbarung abschließt, seinen Sitz hat, ohne Rücksicht auf kollisionsrechtliche Grundsätze. Die Parteien vereinbaren hiermit, sich der nicht ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte des Staates und Landes zu unterwerfen, in dem der Vertragspartner von Network Innovations ansässig ist, der den Dienstleistungsvertrag unterzeichnet. Der Kunde erklärt sich ferner damit einverstanden, dass diese Gerichte die geeignetsten und bequemsten Gerichte zur Beilegung von Streitigkeiten sind, die sich aus einem Dienstleistungsvertrag ergeben, und wird dementsprechend keine gegenteiligen Argumente vorbringen. Dementsprechend verzichtet der Kunde unwiderruflich auf jeden Einwand, den er jetzt oder in Zukunft gegen den Gerichtsstand eines Verfahrens erheben könnte, und auf jeden Anspruch, den er jetzt oder in Zukunft erheben könnte, dass ein Verfahren an einem ungünstigen Gerichtsstand eingeleitet wurde, wenn dieser Gerichtsstand innerhalb der hier genannten Gerichte liegt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die hier getroffene Gerichtsstandswahl ausschließlich zugunsten des Network Innovations Auftraggebers gilt. Der Auftraggeber von Network Innovations ist daher nicht daran gehindert, Streitigkeiten aus dem Dienstleistungsvertrag vor anderen zuständigen Gerichten auszutragen. Soweit dies gesetzlich zulässig ist, kann der Auftraggeber von Network Innovations an beliebig vielen Gerichtsständen gleichzeitig klagen. Die vorgenannte Gerichtsstandswahl soll nach dem Willen der Parteien zwingend und nicht dispositiv sein, so dass die Möglichkeit eines Rechtsstreits zwischen den Parteien in Bezug auf oder aus einem Dienstleistungsvertrag in einem anderen als dem in diesem Absatz genannten Gerichtsstand ausgeschlossen ist. Jedes rechtskräftige Urteil, das in einer Klage oder einem Verfahren gegen eine Partei ergeht, ist in Bezug auf den Gegenstand eines solchen rechtskräftigen Urteils endgültig und kann in anderen Gerichtsbarkeiten auf jede gesetzlich vorgesehene Weise durchgesetzt werden. Der Kunde erkennt an, dass die hierin enthaltenen Verpflichtungen kommerzieller Natur sind und verzichtet hiermit ausdrücklich auf jegliche Ansprüche auf hoheitliche Immunität oder andere Einreden, die er in seiner Eigenschaft als staatliche oder quasi-staatliche Behörde geltend machen könnte.
Kein Schwurgerichtsprozess. Die Parteien verzichten hiermit wissentlich, freiwillig und absichtlich auf das Recht einer Partei auf ein Schwurgerichtsverfahren in Bezug auf alle Rechtsstreitigkeiten, die auf dieser Vereinbarung beruhen oder sich aus, unter oder in Verbindung mit einer Dienstleistungsvereinbarung und jedem Dokument ergeben, das in Verbindung mit dieser Vereinbarung ausgefertigt werden soll, oder auf alle Verhaltensweisen, Geschäftsabläufe, Erklärungen (ob mündlich oder schriftlich) oder Handlungen einer Partei. Diese Bestimmung ist ein wesentlicher Anreiz für die Parteien, einen Dienstleistungsvertrag abzuschließen.
14.2 Trennbarkeit
Keine der hierin enthaltenen Bestimmungen ist so auszulegen, dass sie die Begehung einer rechtswidrigen Handlung erfordert. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so werden die betroffenen Bestimmungen nur insoweit gekürzt und eingeschränkt, als dies für die Einhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen erforderlich ist.
14.3 Kein Drittbegünstigter
Soweit nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegt, kommen die Bestimmungen nur Network Innovations und dem Kunden zugute, und kein Dritter kann versuchen, diese Bestimmungen durchzusetzen oder davon zu profitieren. Beide Parteien erkennen an und sind sich einig, dass die betrieblichen Anforderungen sowohl Network Innovations als auch allen anderen Kunden, die die von Network Innovations bereitgestellten Einrichtungen nutzen, zugute kommen sollen und dass diese vorgesehenen Begünstigten separat oder zusätzlich zu den Parteien versuchen können, diese Bestimmungen durchzusetzen.
14.4 Verzicht
Der Verzicht auf die Verletzung einer Bestimmung dieses Vertrages gilt nicht als Verzicht auf eine andere oder spätere Verletzung. Kein Versäumnis oder keine Verzögerung bei der Ausübung eines Rechts, eines Rechtsmittels oder einer Befugnis gilt als Verzicht auf ein anderes Recht, ein anderes Rechtsmittel oder eine andere Befugnis.
14.5 Bekanntmachungen
) Allgemeine Bekanntmachungen. Alle Mitteilungen und sonstigen Kommunikationen einer Partei an die andere bedürfen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, der Schriftform und gelten mit der tatsächlichen Zustellung an die in einer Dienstleistungsvereinbarung angegebene Adresse und/oder Faxnummer und/oder elektronische E-Mail-Adresse als zugegangen. Jede Partei wird die andere Partei unverzüglich schriftlich über jede Änderung der Adresse, des benannten Vertreters, der Telefon- oder Faxnummer oder der E-Mail-Adresse informieren.
) Telefonische Benachrichtigungen. Um Mitteilungen von Network Innovations über technische Probleme, einschließlich des Ausfalls und der Wiederherstellung von Diensten, zu erhalten, muss der Kunde ein Telefon bereithalten, das zu allen Zeiten, in denen er Dienste von Network Innovations bezieht, erreichbar ist. Alle derartigen Mitteilungen sind in englischer Sprache zu verfassen und werden mit der Tätigung eines Telefonanrufs von einer Partei an die andere wirksam. Jede Partei wird alle telefonischen Mitteilungen unverzüglich schriftlich an die Adresse und/oder Faxnummer und/oder E-Mail-Adresse bestätigen, die in der jeweiligen Dienstleistungsvereinbarung angegeben sind.
1.1 Leistungsbestellung
Network Innovations stellt dem Kunden die Produkte und/oder Dienstleistungen in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Bedingungen des Dienstleistungsvertrags und den Flow-Down-Bedingungen (sofern zutreffend) zur Verfügung. Der Kunde kann die Produkte und/oder Dienstleistungen entweder durch die Ausstellung eines unterzeichneten AOF oder durch eine Bestellung über die NI-Portale bestellen.
1.2 Änderungen an Produkten und/oder Dienstleistungen
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Network Innovations jederzeit während der Laufzeit des Dienstes die derzeit angebotenen Produkte und/oder Dienste ändern und/oder ersetzen kann (das "Ersatzprodukt und/oder der Ersatzdienst") und Network Innovations den Kunden mit einer Frist von mindestens vierzehn (14) Kalendertagen auf das Ersatzprodukt und/oder den Ersatzdienst umstellen kann. Der Kunde erklärt sich ferner damit einverstanden, dass die Spezifikationen, Beschreibungen und Abbildungen der Produkte und Dienstleistungen illustrativ sind und Änderungen, Verbesserungen oder Überarbeitungen des Designs vorbehalten sind.
1.3 Netzwerk aufrüsten
Network Innovations und/oder seine Lieferanten sind berechtigt, das/die Netzwerk(e) jederzeit nach Mitteilung an den Kunden aufzurüsten, und der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die entsprechenden Hardware-Änderungen (falls vorhanden) auf eigene Kosten durchzuführen. Wenn Notfall-Upgrades erforderlich sind, wird Network Innovations sich bemühen, den Kunden zu benachrichtigen, aber Network Innovations und/oder seine Lieferanten haben das Recht, Notfall-Upgrades des/der Netzwerks/Netzwerke ohne Benachrichtigung des Kunden durchzuführen.
1.4 Störungsbeseitigung
Network Innovations ist jederzeit berechtigt, zur Behebung von Problemen bei der Erbringung der Leistungen Störungsbeseitigungsmaßnahmen durchzuführen, ohne dass dem Kunden hieraus ein Anspruch gegen Network Innovations erwächst.
1.5 Abfangrecht
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Network Innovations sich das uneingeschränkte Recht vorbehält, den Dienst und jegliche Kommunikation des Kunden abzufangen, einschließlich des Rechts, Informationen und Daten offenzulegen, wenn dies von einer Regierung oder Regulierungsbehörde in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen verlangt wird.
1.6 Technische Dienstleistungen
Wenn Network Innovations technische Dienstleistungen erbringen muss, unterliegt der Kunde den Arbeitszeiten der jeweiligen Gerichtsbarkeiten des Remote-Standorts und den spezifischen Bedingungen, die in der Servicevereinbarung angegeben sind.
1.7 Leistungsbedingungen. Die Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen durch Network Innovations unterliegt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag, der Verfügbarkeit von Produkten und Dienstleistungen sowie den anwendbaren Flow-Down-Bedingungen, unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die der Kunde möglicherweise in einer Bestellung, einer Kaufanforderung, einem Kaufauftrag oder einem ähnlichen Dokument oder durch Handel, Gewohnheit, Praxis oder Handelsbrauch auferlegen oder einbeziehen möchte. Im Falle eines Konflikts zwischen diesen verschiedenen Bedingungen sind die maßgeblichen Dokumente der Dienstleistungsvertrag, diese Allgemeinen Bedingungen und schließlich die Flow-Down-Bedingungen.
1.8 Standort der Dienste. Der Kunde wird Network Innovations gegebenenfalls über jede Verlegung des Produktstandortes oder des Leistungsortes informieren, die Auswirkungen auf die Leistungen haben kann. Network Innovations behält sich das Recht vor, dem Kunden die Kosten für die Unterstützung in Rechnung zu stellen, die im Zusammenhang mit der Verlegung des Produktstandortes oder des Leistungsstandortes durch den Kunden innerhalb einer genehmigten Region, die sich auf die Leistungen auswirken kann, anfallen, und der Kunde erklärt sich damit einverstanden, diese zu zahlen. Die Dienstleistungen können auf den "Geographischen Bereich der Dienstleistung" oder die Region beschränkt sein, die in einem Dienstleistungsvertrag festgelegt ist. Möchte der Kunde während der Mindestlaufzeit den Standort, an dem er die Leistungen bezieht, in ein anderes Gebiet außerhalb des geografischen Leistungsbereichs oder der in einer Leistungsvereinbarung festgelegten Region verlegen, so hat der Kunde Network Innovations mindestens dreißig (30) Tage vor einem solchen geplanten Umzug zu benachrichtigen, damit die Parteien umgehend die möglichen Auswirkungen eines solchen Umzugs auf die Fähigkeit, die Leistungen weiterhin zu erbringen (z. B. Verfügbarkeit der Leistungsabdeckung, technische und betriebliche Anforderungen und Lizenzanforderungen), sowie auf die damit verbundenen Preise der Leistungen und die mit dem Umzug verbundenen Kosten besprechen können. Die Verpflichtung des Kunden, die Gebühren für den Dienst zu zahlen, wird während dieses Zeitraums nicht unterbrochen. Wenn festgestellt wird, dass der Dienst während und/oder nach dem Umzug fortgesetzt werden kann, können die Preise und Kosten für den Dienst angepasst werden, um Network Innovations für die Änderung des Standorts und den damit verbundenen Dienst angemessen zu entschädigen, und der Kunde wird alle erforderlichen Änderungen vornehmen, um diese Anpassungen wirksam werden zu lassen. Stellt Network Innovations fest, dass der Dienst nach einem solchen Umzug nicht fortgeführt werden kann, kann Network Innovations den Dienst oder die betroffene AOF durch Mitteilung an den Kunden so kündigen, als ob ein Ereignis gemäß Ziffer 8.2 (A) (vi) eingetreten wäre, ohne dass es einer zusätzlichen Kündigungs- oder Heilungsfrist bedarf. Bei einer solchen Kündigung hat der Kunde die in Rechnung gestellten Beträge zu zahlen und sicherzustellen, dass die Produkte gemäß Ziffer 8.3 an Network Innovations zurückgegeben werden.
1.9 Besondere Leistungen. Network Innovations übernimmt keine Gewähr für die Genauigkeit von Global Positioning System Diensten oder ähnlichen Diensten, die Teil des vom Kunden bestellten Dienstes sein können. Network Innovations haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die dem Kunden aus der Nutzung solcher Dienste entstehen.
1.10 911 und andere Notdienste. Der Kunde erkennt an, dass die Produkte und Dienste von Network Innovations nicht in der Lage sind, 911-Notrufe oder Anrufe an eine andere universelle Notrufnummer (UETN), wie z.B. 112 in Europa, zu bearbeiten, und dass Informationen über den geografischen Standort und/oder die Rückrufnummer nicht an eine Notrufzentrale oder eine Notrufabfragestelle (PSAP) weitergeleitet werden, es sei denn, dies ist in einem Dienstleistungsvertrag festgelegt oder durch geltendes Recht vorgeschrieben. Daher sollte der Kunde für alternative Möglichkeiten zur Anrufung von Notdiensten sorgen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Network Innovations gegenüber dem Kunden oder einem Dritten keine Haftung für die Nutzung der Produkte und Dienste durch den Kunden oder einen Dritten für Notrufdienste übernimmt.
2. PRODUKTE
2.1 Vermietung von Produkten
Zusätzlich zu den Dienstleistungen kann Network Innovations auch Produkte auf Mietbasis zur Verfügung stellen, vorbehaltlich der Mietgebühren, der Kaution und anderer Bedingungen, die im Dienstleistungsvertrag und in den Produktmietbedingungen festgelegt sind.
2.2 Vermietung von Produkten
Zusätzlich zu den Dienstleistungen kann Network Innovations auch Produkte auf Mietbasis zur Verfügung stellen, wobei die Mietgebühren, die Kaution und andere Bedingungen, die im Dienstleistungsvertrag und in den Produktmietbedingungen festgelegt sind, zu beachten sind.
2.3 Verkauf und Kauf von Produkten
Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, auf eigene Kosten Produkte, Endgeräte, Software oder Einrichtungen zu beschaffen, die erforderlich sind, um die Verbindung zu den Diensten zu ermöglichen, und den Produktkaufpreis an Network Innovations zu zahlen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die erworbenen Produkte den Produktkaufbedingungen unterliegen. Sofern die Parteien nichts anderes in einem Dienstleistungsvertrag vereinbart haben und der Kunde nicht über ein vorab genehmigtes Kreditkonto bei Network Innovations verfügt, sind 100% des Produktkaufpreises im Voraus vor der Lieferung zu zahlen. Der Kunde ist verpflichtet, Network Innovations alle Änderungen oder Modifikationen an den Produkten oder Teilsystemen mitzuteilen, die sich nachteilig auf die Leistungen auswirken. Unter diesen Umständen kann Network Innovations nach eigenem Ermessen und ohne Haftung gegenüber dem Kunden die Leistungen einstellen.
2.4 Vom Kunden bereitgestellte Produkte
Der Kunde ist verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Produkte auf eigene Kosten an Network Innovations zu liefern. Soweit erforderlich, wird Network Innovations die vom Kunden beigestellten Produkte für die Erbringung der Leistungen auf Kosten des Kunden installieren. Die vom Kunden beigestellten Produkte verbleiben zu jeder Zeit auf Risiko des Kunden und werden von Network Innovations mit angemessener Sorgfalt verwendet. Der Kunde gewährleistet, dass sich die vom Kunden zur Verfügung gestellten Produkte in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden und gemäß ihren Spezifikationen funktionieren.
2.5 Recht zur Nutzung der Produkte: Schutz vor Pfandrechten. Der Kunde ist berechtigt, die Produkte in Übereinstimmung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem anwendbaren Dienstleistungsvertrag ausschließlich dazu zu nutzen, um den Kunden in die Lage zu versetzen, die Vorteile der Dienste zu erhalten. Die Gefahr an den Produkten geht mit der Lieferung auf den Kunden über, der die Produkte bis zur vollständigen Bezahlung der Produkte an Network Innovations oder bis zur Rückgabe der Produkte an Network Innovations treuhänderisch verwahrt. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen von Network Innovations alle Dokumente zu unterzeichnen, die zur Vervollständigung des Eigentums von Network Innovations an den Produkten erforderlich sind. Der Kunde wird nicht zulassen, dass ein Pfandrecht an einem Teil der Produkte entsteht. Sollte ein Pfandrecht an den Produkten bestehen, wird der Kunde dieses unverzüglich durch Zahlung, Bürgschaft oder anderweitig ablösen und Network Innovations für alle dadurch verursachten Verluste entschädigen und schadlos halten.
2.6 Tests Im Falle des Kaufs bestimmter Produkte wird das technische Personal von Network Innovations nach der Installation der Produkte gegebenenfalls eine Reihe von Tests ("Line-up-Tests") durchführen, um zu überprüfen, ob die installierten Produkte den entsprechenden Servicestandards entsprechen. Die Dienste stehen dem Kunden erst dann zur Verfügung, wenn die Einschalttests erfolgreich abgeschlossen sind. Line-up-Tests dauern ca. 48 Stunden für jeden Stromkreis, wenn jeder Test erfolgreich abgeschlossen wird, und keiner muss wiederholt werden. Wenn der Kunde die Line-up-Tests stört oder vor deren Abschluss abbricht, gelten die Reparatur- und Gewährleistungsverpflichtungen von Network Innovations sowie die Service-Level-Zusagen (falls vorhanden) erst nach erfolgreichem Abschluss der Line-up-Tests und alle mit dem Abbruch, der Wiederherstellung und dem Abschluss der Line-up-Tests verbundenen Gebühren und Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
2.7 Pflege und Nutzung. Der Kunde muss sicherstellen, dass: (i) die Produkte im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit und in Übereinstimmung mit den Betriebsspezifikationen von Network Innovations und des Herstellers verwendet werden, (ii) die Produkte in einer Umgebung aufbewahrt und betrieben werden, die für die vorgesehene Verwendung geeignet ist (z. B. müssen die Innengeräte in einer sauberen, wind- und wasserdichten Umgebung aufbewahrt werden), (iii) die Produkte keinen Kundenereignissen ausgesetzt werden, (iv) die Produkte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Network Innovations nicht weiterverkauft oder vermietet werden und (v) aktuelle Aufzeichnungen und Protokolle über die Reparatur, Wartung, Leistung und den Zustand der Produkte geführt werden. Der Kunde darf die von Network Innovations an den Produkten angebrachten Etiketten nicht entfernen oder verunstalten. Alle Änderungen, Ergänzungen und Ersetzungen der Produkte sind Eigentum von Network Innovations. Der Kunde ist verpflichtet, auf eigene Kosten (i) für Beleuchtung, Strom, Blitzschutz, Telekommunikationsanschlüsse, Tiefbauarbeiten und Innenverkabelung zu sorgen, (ii) Network Innovations oder einem von ihr benannten Vertreter ein uneingeschränktes und freies Zugangs- und Zufahrtsrecht zu jedem Produktstandort zu gewähren oder gewähren zu lassen und (iii) den gesamten Offshore-Transport vom Hubschrauberlandeplatz oder Hafen zu und von jedem Produktstandort (soweit zutreffend) zu gewährleisten. Schließt der Kunde eigene Produkte (d.h. vom Kunden bereitgestellte Produkte) an das Netz von Network Innovations an, so hat er sicherzustellen, dass diese Produkte mit den Diensten, dem Netz von Network Innovations, den Netzen von Drittanbietern oder anderen Diensten von Network Innovations kompatibel sind und diese nicht schädigen, beeinträchtigen, untergraben oder in irgendeiner Weise stören. Network Innovations hat das ausschließliche Recht, über das Bordnetz zusätzliche Leistungen für Dritte zu erbringen, sofern diese Leistungen den Empfang der Leistung durch den Kunden nicht beeinträchtigen.
2.8 Lieferbedingungen. Sofern in einem Dienstleistungsvertrag nichts anderes vereinbart ist, werden die Produkte dem Kunden ab Werk (gemäß INCOTERMS 2010) am angegebenen Ab-Werk-Standort geliefert. Der Kunde trägt das gesamte Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Produkte aus jeglicher Ursache und ist verantwortlich für den Abschluss und die Bezahlung einer Versicherung (oder einer gleichwertigen Deckung im Falle einer Selbstversicherung), einschließlich einer Vollkaskoversicherung und, bei mobilen Anhängern, einer Kfz-Haftpflichtversicherung, für den vollen Wiederbeschaffungswert der Produkte und Schäden an Dritten während des Betriebs oder des Transports der Produkte während des Deckungszeitraums. Mit der Erteilung eines Dienstleistungsvertrages oder der Nutzung der Produkte und Dienstleistungen sichert der Kunde zu, dass er entweder den erforderlichen Versicherungsschutz für die Produkte abgeschlossen hat oder über eine ausreichende unabhängige Finanzkraft verfügt, um das Risiko eines Verlustes oder einer Beschädigung der Produkte zu tragen, und dass er Network Innovations auf Verlangen die Versicherungspolice und die letzte Prämienquittung vorlegen wird, dass er alle Verpflichtungen erfüllen wird, die sich aus den Bedingungen dieser Versicherung ergeben, dass er nichts tun wird, was eine solche Versicherung ungültig machen könnte, und dass er Network Innovations unverzüglich nach Erhalt den Erlös eines diesbezüglichen Versicherungsanspruchs zahlen wird. Im Falle eines Verlustes oder einer Beschädigung des Produkts/der Produkte hat der Kunde Network Innovations unverzüglich zu informieren und Network Innovations wird das beschädigte Produkt/ die beschädigten Produkte nach Wahl von Network Innovations entweder reparieren oder ersetzen, wobei der Kunde die Rechnung für diese Kosten oder im Falle eines Totalschadens den vollen Wiederbeschaffungswert des Produkts unverzüglich zu begleichen hat. Im Falle eines solchen Verlustes oder einer Beschädigung hat Network Innovations die Möglichkeit, das Produkt bzw. die Produkte zu ersetzen oder den jeweiligen Servicevertrag zu kündigen; ein Verlust oder eine Beschädigung entbindet den Kunden jedoch nicht von seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Sofern im jeweiligen Dienstleistungsvertrag nicht anders angegeben, ist der Kunde für die Bereitstellung und Bezahlung aller Speditions-, Versand-, Zoll-, Import-/Export- und damit verbundenen Kosten für den Versand der Produkte zu und von den vom Kunden angegebenen Bestimmungsorten und dem Ex-Works-Standort verantwortlich. Wenn der geltende Dienstleistungsvertrag vorsieht, dass Network Innovations diese Dienstleistungen organisiert, erklärt sich der Kunde bereit, alle diese Kosten sowie die damit verbundenen Gebühren zu den Tarifen von Network Innovations zu zahlen.
3. KÜNDIGUNG
Vorbehaltlich der Kündigungsbestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sofern in einem Dienstleistungsvertrag nichts anderes festgelegt ist, werden die Produkte und/oder Dienste (je nach Fall) während der Mindestlaufzeit bereitgestellt. Der Dienst kann einer automatischen Verlängerung für Zeiträume unterliegen, die in den jeweiligen Dienstvereinbarungen angegeben sind. Wenn der Kunde eine automatische Verlängerung vermeiden möchte, muss er die Anweisungen bezüglich dieser Produkte und/oder Dienste befolgen, wie in der Dienstvereinbarung angegeben. Unterlässt er dies oder setzt er die Nutzung der Produkte und/oder Dienste fort, so gilt dies als Zustimmung zu einer automatischen Verlängerung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten weiterhin für jedes Produkt oder jeden Dienst, solange der Kunde dieses Produkt oder diesen Dienst nutzt.
4. BEZAHLUNG
4.1 Als Gegenleistung für die Bereitstellung von Produkten und/oder Dienstleistungen zahlt der Kunde an Network Innovations: (a) die einmalige Gebühr am Tag des Abschlusses des Dienstleistungsvertrags und in jedem Fall vor dem Datum des Inkrafttretens, (b) die Dienstleistungsgebühren bei erfolgreicher Aktivierung der Dienstleistung, die das Datum des Inkrafttretens ist, und (c) alle anderen Gebühren, die im Dienstleistungsvertrag festgelegt sind.
Die Servicegebühren können im Voraus in Rechnung gestellt werden und sind, wenn dies in einer Servicevereinbarung festgelegt ist, spätestens am ersten Werktag eines jeden Servicemonats, -quartals, -jahres oder an dem in der Rechnung angegebenen Datum im Voraus fällig und zahlbar. Servicegebühren, die im Nachhinein in Rechnung gestellt werden, sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar.
Sofern nicht anders in der Servicevereinbarung angegeben, sind alle anderen einmaligen Gebühren im Zusammenhang mit einer Servicevereinbarung innerhalb von 30 Tagen ab dem Rechnungsdatum von Network Innovations fällig und zahlbar.
Der Kunde ist für die gesamte Nutzung der Produkte und Dienste verantwortlich; dementsprechend hat der Kunde alle in Rechnung gestellten Beträge zu zahlen, die sich auf seine Nutzung der Produkte und Dienste beziehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Servicegebühren, die Abonnementgebühren und Nutzungsgebühren für den gesamten von einem Produkt erzeugten Datenverkehr umfassen können.
Wenn in einem Dienstleistungsvertrag ausdrücklich angegeben ist, dass der Dienst Nutzungsbeschränkungen oder Freimengen unterliegt, gilt jede Nutzung, die über die angegebenen Grenzen hinausgeht, als "übermäßige Nutzung" und unterliegt zusätzlichen Gebühren oder Entgelten, die von Network Innovations festgelegt und in Rechnung gestellt werden.
Verzögert sich der Inbetriebnahmetermin aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, oder hat der Kunde die Leistung ganz oder teilweise in Anspruch genommen, kann Network Innovations den Inbetriebnahmetermin als eingetreten ansehen und mit der Abrechnung der Leistung beginnen.
4.2 Führt Network Innovations Arbeiten außerhalb des Leistungsumfangs durch, die auf fehlende oder unvollständige Angaben des Kunden oder auf die nicht rechtzeitige Bereitstellung von Informationen durch den Kunden zurückzuführen sind oder darauf, dass der Kunde es versäumt hat, einen Standort angemessen für die Erbringung der Leistung vorzubereiten, so zahlt der Kunde Network Innovations für diese Arbeiten außerhalb des Leistungsumfangs gemäß einer von Network Innovations nach Treu und Glauben erstellten schriftlichen Kostenschätzung.
4.3 Als Gegenleistung für die von Network Innovations zur Verfügung gestellten Produkte zahlt der Kunde entweder die im Dienstleistungsvertrag genannten Mietgebühren oder den Produktkaufpreis (je nach Fall) und vorbehaltlich der Bestimmungen in den Klauseln 2.1 bzw. 2.2.
4.4 Soweit im jeweiligen Servicevertrag nichts anderes geregelt ist, trägt der Kunde alle Kosten für die Installation und Inbetriebnahme, die Neuinstallation an einem anderen Produktstandort, die Wartung, die Reparatur, die Außerbetriebnahme und den Abtransport des Produkts, einschließlich der Reise- und Bereitschaftszeiten zu den Tarifen von Network Innovations. In den Tarifen von Network Innovations sind die den Servicetechnikern von Network Innovations zugewiesenen Standardtestprodukte enthalten; Network Innovations wird dem Kunden jedoch bei Bedarf die Verwendung eines speziellen Testprodukts gesondert in Rechnung stellen. Die Berechnung des Arbeitsaufwandes beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem das Personal die Einrichtung von Network Innovations verlässt und endet mit dem Zeitpunkt, zu dem das Personal zu dieser Einrichtung zurückkehrt. Übernimmt der Kunde nicht die Reise-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten für das Personal von Network Innovations, so hat er diese Kosten zu den von Network Innovations festgelegten Sätzen zu tragen.
4.5 Der Kunde ist verpflichtet, alle Zahlungen (i) in der in der Rechnung angegebenen Währung ohne Aufrechnung, Abzug oder Einbehalt und (ii) per Banküberweisung, elektronischer Überweisung (EFT), Scheck oder Automated-Clearing-House (ACH)-Scheck oder einer anderen in einem Dienstleistungsvertrag festgelegten Zahlungsregelung auf ein von Network Innovations angegebenes Bankkonto zu leisten. Darüber hinaus ist der Kunde für alle Überweisungs-, Wechsel- oder ähnliche Gebühren verantwortlich. Alle Zahlungen gelten erst mit dem Eingang des Geldes bei Network Innovations als erfolgt. Network Innovations ist berechtigt, vom Kunden geleistete Zahlungen auf ausstehende Beträge aus einem Dienstleistungsvertrag oder einem anderen Vertrag zwischen dem Kunden und Network Innovations anzurechnen, unabhängig von der Bezeichnung der Zahlung durch den Kunden.
4.6 Network Innovations kann vom Kunden vor Auftragserteilung eine Sicherheitsleistung verlangen, die auf einem unverzinslichen Konto zu hinterlegen ist. Eine solche Kaution kann für jede Art von Produkt und/oder Dienstleistung, die der Kunde beziehen möchte, verlangt werden und ist während der gesamten Laufzeit des jeweiligen Dienstleistungsvertrages aufrechtzuerhalten. Network Innovations erstattet dem Kunden bei Beendigung oder Ablauf eines Dienstleistungsvertrages die Kaution (bzw. den Teil der Kaution, der von Network Innovations nicht auf die fälligen Zahlungen an Network Innovations angerechnet wurde), sofern der Kunde alle Rechnungsbeträge und sonstigen Gebühren, Entgelte und Zinsen, die vom Kunden an Network Innovations zu zahlen sind, an Network Innovations entrichtet hat. Darüber hinaus kann Network Innovations vom Kunden jederzeit eine Erhöhung der von Network Innovations gehaltenen Sicherheitsleistung oder eine weitere Sicherheitsleistung in angemessener Höhe verlangen, wenn:
) sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden nach begründeter Ansicht von Network Innovations seit Abschluss des Leistungsvertrages wesentlich geändert haben;
) der Kunde mit der fristgerechten Zahlung von zwei oder mehr Rechnungen in Verzug geraten ist;
) Network Innovations die Kaution (oder einen Teil davon) zur Begleichung ausstehender Rechnungsbeträge verwendet hat.
Neben der Sicherheitsleistung ist Network Innovations berechtigt, vom Kunden eine Bankbürgschaft zu verlangen, die die Zahlung der Rechnungen zum oder vor dem Starttermin sichert. Network Innovations wird die Bankbürgschaft nach Beendigung oder Ablauf eines Dienstleistungsvertrages an den Kunden zurückgeben, sofern der Kunde alle Rechnungsbeträge, sonstige Entgelte und Zinsen, die aufgrund eines Dienstleistungsvertrages fällig sind, vollständig bezahlt hat. Es wird ferner vereinbart, dass Network Innovations vom Kunden verlangen kann, die Höhe der von Network Innovations gehaltenen Bankbürgschaft zu erhöhen oder eine weitere Bankbürgschaft in angemessener Höhe unter den gleichen Umständen wie oben beschrieben zu stellen. Network Innovations ist berechtigt, die Bankgarantie bei Eintritt eines Verzugsereignisses (wie unten definiert) zur Befriedigung ausstehender Zahlungen an Network Innovations in Anspruch zu nehmen.
4.7 Leistet der Kunde eine fällige Zahlung an Network Innovations nicht bis zum Fälligkeitstag, so kann Network Innovations unbeschadet ihrer sonstigen gesetzlichen Rechte und Rechtsbehelfe
Der Kunde ist berechtigt, auf den überfälligen Betrag Zinsen in Höhe von 18% p.a. oder dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz zu zahlen. Diese Zinsen laufen täglich ab dem Fälligkeitsdatum bis zur tatsächlichen Zahlung des überfälligen Betrags auf, unabhängig davon, ob diese vor oder nach einem Urteil erfolgt, und der Kunde hat die Zinsen zusammen mit dem überfälligen Betrag zu zahlen;
Network Innovations ist nicht verpflichtet, dem Kunden Produkte und/oder Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen, bevor der überfällige Betrag in voller Höhe zusammen mit den aufgelaufenen Zinsen beglichen ist; und
der Kunde verpflichtet sich, alle Kosten und Auslagen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltskosten, die Network Innovations bei der Einziehung überfälliger Beträge entstehen, zu tragen.
4.8 Werden die in Rechnung gestellten Beträge nicht bis zum Fälligkeitsdatum bezahlt, so liegt ein Verzug vor ("Verzug"). Befindet sich der Kunde fünf (5) Tage lang in Verzug, kann Network Innovations nach eigenem Ermessen die Bereitstellung von Dienstleistungen und/oder Produkten für den Kunden mit einer Frist von fünf (5) Tagen einstellen.
4.9 Wenn der Kunde nach Ablauf einer weiteren Frist von fünf (5) Tagen ab dem Datum der Einstellung der Dienstleistung den Verzug nicht behebt, kann Network Innovations die Dienstleistung und den betreffenden Dienstleistungsvertrag ohne weitere Ankündigung kündigen und beenden.
4.10 Ungeachtet anders lautender Bestimmungen behält sich Network Innovations das Recht vor, (a) die Servicegebühr oder andere im Rahmen des Dienstleistungsvertrags zu zahlende Gebühren von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen anzupassen, wenn seine Lieferanten ihre Gebühren oder Entgelte anpassen; und (b) die im Dienstleistungsvertrag verwendete Währung zu ändern oder die im Dienstleistungsvertrag verwendete Währung in eine andere Fremdwährung umzuwandeln, zu jeder Zeit. Network Innovations wird sich bemühen, den Kunden mit angemessener Frist zu informieren.
5. STEUERN
Der Kunde haftet allein für alle Steuern, die im Zusammenhang mit den Produkten und/oder der Dienstleistung an den Kunden anfallen, und wird Network Innovations für diese Steuern schadlos halten. Der Kunde wird Network Innovations alle anwendbaren Bescheinigungen über die Befreiung von Steuern vorlegen. Liegen keine Freistellungsbescheinigungen vor, wird Network Innovations dem Kunden 100% der anfallenden Steuern in Rechnung stellen. Der Kunde wird diese Rechnungen gemäß den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen begleichen.
6. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN
6.1 Lokale Lizenzen
Der Kunde muss: (i) während der Laufzeit eines Dienstleistungsvertrags alle staatlichen oder sonstigen behördlichen Lizenzen, Erlaubnisse, befristeten Genehmigungen und Genehmigungen einholen und aufrechterhalten, die nach geltendem Recht für den Empfang der Dienste, die Übertragung und den Empfang von Signalen sowie die Nutzung der Produkte und Dienste erforderlich sind; (ii) alle erforderlichen Genehmigungen für den Zugang zum und den Ausgang vom Produktstandort und den Transport dorthin auf privatem oder öffentlichem Grund einzuholen, die für den Zugang des Personals von Network Innovations zum Produkt für die Installation, den Betrieb, die Wartung, die Reparatur und den Ausbau der Produkte erforderlich sind; und (iii) alle erforderlichen und anwendbaren Genehmigungen, Lizenzen, Visa und andere Einwanderungs- und Zollfreigaben sowie Ausfuhrgenehmigungen (falls zutreffend) für die Produkte, Dienstleistungen und das Personal von Network Innovations einzuholen.
Der Kunde stellt Network Innovations von allen Ansprüchen frei, die sich daraus ergeben, dass der Kunde es versäumt hat, solche Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen einzuholen oder aufrechtzuerhalten. Ungeachtet des Vorstehenden kann Network Innovations auf Wunsch des Kunden bei der Beschaffung lokaler Lizenzen in bestimmten Ländern behilflich sein (ist aber nicht dazu verpflichtet); wird eine solche Unterstützung geleistet, so sind vom Kunden zusätzliche Gebühren auf der Basis einer Kosten-plus-Verwaltungsgebühr zu zahlen.
6.2 Einrichtungen
Der Kunde stellt sicher, dass die angegebenen Einrichtungen (falls vorhanden), einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine stabile Stromversorgung, klimatisierte Räume und Kabel usw., jederzeit zum Zweck der Lagerung der Produkte, einschließlich der vom Kunden bereitgestellten Produkte, zur Verfügung stehen.
6.3 Verbotene Nutzung
Der Kunde darf die Produkte und Dienstleistungen NICHT für Zwecke nutzen, die nach geltendem Recht verboten sind. Dem Kunden ist bekannt, dass die Übertragung von Material oder Inhalten, die gegen örtliche Gesetze und/oder geltende Vorschriften verstoßen, verboten ist, insbesondere urheberrechtlich geschütztes Material, bedrohliches oder obszönes Material und Material, das durch Geschäftsgeheimnisse oder geistige Eigentumsrechte Dritter geschützt ist. Der Kunde muss sich bei der Nutzung streng an die AUP-Richtlinie von Network Innovations halten. Der Kunde wird die etablierten Praktiken und Verfahren befolgen und den Dienst oder einen Teil davon nicht in einer Weise nutzen, die nach der üblichen technischen Praxis die Nutzung von Diensten, die nicht dem Kunden zugewiesen sind, beeinträchtigen oder stören könnte. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, wirtschaftliche Verluste und Unannehmlichkeiten für legitime Nutzer und/oder Lieferanten zu vermeiden, die durch technologischen Betrug entstehen, wie z. B. das Klonen von SIM-Karten (Subscriber Identity Module), den Diebstahl von SIM-Karten-Identifikationsnummern oder die Umgehung von Netzbetreibern. Um jeden Zweifel auszuschließen, sind Network Innovations oder seine Lieferanten nicht verantwortlich oder haftbar für Betrug, der von Netzen Dritter ausgeht oder auf eine Verbindung mit diesen zurückzuführen ist. Network Innovations behält sich das Recht vor, die Nutzung der Dienste mit sofortiger Wirkung auszusetzen oder zu beenden, und der Kunde verpflichtet sich, Network Innovations für alle Verluste zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die aus der Verletzung oder angeblichen Verletzung dieser Klausel durch den Kunden oder den Endnutzer entstehen.
6.4 Weiterverkauf
Ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Network Innovations ist es dem Kunden nicht gestattet, die Produkte und Leistungen von Network Innovations an Einzelpersonen, Unternehmen oder in Länder, die nach den geltenden Sanktionsgesetzen gesperrt oder mit einem Embargo belegt sind oder gegen Exportkontrollgesetze verstoßen, weiterzuverkaufen, zu vermieten oder zu liefern.
6.5 Zulässige Nutzung
Der Kunde ist verpflichtet, alle betrieblichen Anforderungen und alle geltenden staatlichen Gesetze, Regeln und Vorschriften einzuhalten, einschließlich aller Beschränkungen für den Empfang des Dienstes durch den Kunden, die in einem Land gelten, in dem der Kunde diesen Dienst nutzt.
6.6 Vom Kunden bereitgestellte Einrichtungen
Sofern im Dienstleistungsvertrag nichts anderes festgelegt ist, ist der Kunde für die Bereitstellung, die Installation, den Betrieb und die Wartung aller vom Kunden zur Verfügung gestellten Einrichtungen sowie für die Sicherstellung aller erforderlichen Lizenzen und/oder Genehmigungen für diese Einrichtungen verantwortlich. Der Kunde wird die betreffenden Übertragungseinrichtungen so betreiben, dass die Übertragung eingestellt werden kann, und wird die Übertragung unverzüglich nach Erhalt einer Mitteilung von Network Innovations einstellen.
6.7 Uplink-Provider des Kunden/Installateure des Kunden und andere Drittanbieter
Der Kunde kann gegebenenfalls andere Dritte als Network Innovations beauftragen, a) seine Signale zu einem Satelliten zu übertragen oder von einem Satelliten zu empfangen, der für die Erbringung des Dienstes verwendet wird, b) Produkte oder vom Kunden bereitgestellte Produkte zu installieren, vorausgesetzt, der Kunde verlangt von seinen Auftragnehmern und solchen Drittanbietern, dass sie alle Anforderungen des Dienstleistungsvertrags in Bezug auf Übertragungen zum Satelliten oder den Empfang vom Satelliten und/oder die Installation von Produkten einhalten, und macht Network Innovations zu einem Drittbegünstigten (oder gibt Network Innovations, soweit dies für die Durchsetzbarkeit erforderlich ist, unmittelbare Rechte), der berechtigt ist, solche Vereinbarungen durchzusetzen. Beauftragt der Kunde Dritte im Sinne des vorstehenden Satzes, so gelten die Leistungen und Einrichtungen dieser Dritten als vom Kunden bereitgestellte Einrichtungen und die Handlungen und Unterlassungen dieser Dritten in diesem Zusammenhang als Handlungen und Unterlassungen dieser Dritten und des Kunden.
6.8 Nutzung von Produkten und Dienstleistungen; Nutzung durch Dritte
Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass: (1) es in der Verantwortung des Kunden liegt, die Sicherheit des Zugangs zu den Produkten und/oder Diensten aufrechtzuerhalten, (2) jede Nutzung der Produkte und/oder Dienste als vom Kunden autorisierte Nutzung gilt und (3) der Kunde für alle Aktivitäten im Zusammenhang mit diesen Produkten und/oder Diensten verantwortlich und haftbar ist. Dementsprechend ist der Kunde, ohne dass dies ein Recht des Kunden impliziert, die Nutzung eines Produkts und/oder einer Dienstleistung durch Dritte zu gestatten, gegenüber Network Innovations für die Nutzung oder Übermittlung durch Dritte in demselben Umfang verantwortlich, wie er es für seine eigene Nutzung oder Übermittlung wäre, und Verweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Bezug auf die Verantwortung des Kunden gegenüber Network Innovations hinsichtlich der Nutzung oder Übermittlung durch den Kunden sind entsprechend auszulegen.
6.9 Einhaltung von Recht und Gesetz
Der Kunde ist verpflichtet, die einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und Richtlinien aller internationalen Gremien, die für Network Innovations und/oder die mit ihr verbundenen Unternehmen zuständig sind und zu deren Einhaltung Network Innovations und/oder die mit ihr verbundenen Unternehmen gesetzlich verpflichtet sind, zu beachten und einzuhalten.
Der Kunde darf zu keiner Zeit korrupte Praktiken anwenden, um Verträge oder Geschäfte zu beschaffen, wozu unter anderem die Gewährung von Geschenken und anderen derartigen Anreizen, Bestechung und Belohnungen an lokale oder ausländische Regierungsbeamte oder andere Parteien gehören, um eine günstige Position oder ein günstiges Ergebnis bei Verhandlungen oder Transaktionen zu erzielen, und der Kunde muss Network Innovations jederzeit von allen Ansprüchen, Geldstrafen oder anderen finanziellen Verpflichtungen, die sich aus derartigen Praktiken ergeben, freistellen und schadlos halten. Alle Konten und Bücher, in denen die Aktivitäten, Einnahmen und Ausgaben des Kunden im Zusammenhang mit den Produkten und Dienstleistungen von Network Innovations aufgezeichnet werden, werden in den Geschäftsräumen des Kunden sorgfältig aufbewahrt, und Network Innovations werden auf schriftliche Anfrage Kopien davon zur Verfügung gestellt.
Der Kunde wird die geltenden Exportkontrollgesetze einhalten und weder direkt noch indirekt Produkte, technische Daten oder Software, die von Network Innovations zur Verfügung gestellt werden, in ein Land transferieren, importieren, exportieren oder reexportieren, für das die Vereinigten Staaten oder eine andere zuständige Regierung eine Exportlizenz oder eine andere behördliche Genehmigung verlangt, ohne zuvor eine solche Lizenz oder Genehmigung einzuholen. Der Kunde hat Network Innovations von Ansprüchen Dritter freizustellen, soweit diese auf einer Verletzung dieser Pflichten beruhen.
Darüber hinaus ist der Kunde, soweit zutreffend, für die Einhaltung aller anwendbaren Gesetze verantwortlich, einschließlich und ohne Einschränkung derjenigen, die sich auf Erdstationen auf Schiffen und die Verwendung von Produkten speziell für C-Band-Satellitenkommunikationsdienste auf Seeschiffen oder Plattformen beziehen. Der Kunde erkennt an, dass viele Länder den Betrieb und/oder die Übertragung solcher Dienste innerhalb oder in der Nähe eines Bevölkerungszentrums oder Anlaufhafens verbieten. Der Kunde erklärt sich bereit, solche Vorschriften und Anforderungen einzuhalten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Network Innovations zur Einhaltung der geltenden Gesetze verpflichtet sein kann, ohne Benachrichtigung des Kunden auf Ersuchen, Anfragen und/oder Untersuchungen von Regierungsbehörden in Bezug auf den Kunden und/oder die Nutzung der Dienste an einem Produktstandort zu reagieren und mit diesen zu kooperieren.
Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen gilt, dass, wenn nach dem Datum der Unterzeichnung eines Dienstleistungsvertrags (a) eine Änderung der anwendbaren Gesetze einer Gerichtsbarkeit, in der eine Partei oder ein Produktstandort ansässig ist, eintritt, sei es durch Änderung bestehender anwendbarer Gesetze oder Erlass neuer Gesetze, oder eine Änderung mit Gesetzeskraft in der Auslegung oder Anwendung dieser Gesetze durch ein Gericht, ein Schiedsgericht oder eine Verwaltungsbehörde, oder (b) eine verbindliche Entscheidung eines Gerichts, Schiedsgerichts oder einer Verwaltungsbehörde, dass eine Bestimmung eines Dienstleistungsvertrags nicht mehr anwendbar ist, (b) eine verbindliche Entscheidung eines Gerichts, Schiedsgerichts oder einer Verwaltungsbehörde, dass eine Bestimmung eines Dienstleistungsvertrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig ist, und eine sich daraus ergebende Änderung oder ein solches Urteil eine wesentliche nachteilige Auswirkung auf die wirtschaftlichen Vorteile von Network Innovations hat, werden die Parteien in gutem Glauben verhandeln, um diesen betroffenen Dienstleistungsvertrag unverzüglich zu ändern oder andere Maßnahmen zu ergreifen, die von den Parteien als angemessen oder notwendig erachtet werden, um die wirtschaftlichen Vorteile wiederherzustellen, die vor einer solchen Änderung oder einem solchen Urteil in Kraft waren.
6.10 Anwendung der Flow-Down-Bedingungen
Die Flow-Down-Bedingungen enthalten Bestimmungen und Bedingungen, die sich auf die Bereitstellung von Satellitenbandbreite und anderen Kommunikationsprodukten und -dienstleistungen beziehen, die bei der Erbringung des Dienstes genutzt werden sollen. Soweit diese Bedingungen relevant sind, gelten sie auch für die Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen durch Network Innovations an den Kunden. Bei der Inanspruchnahme des Dienstes hat der Kunde die Bestimmungen der Flow-Down-Bedingungen in jeder Hinsicht einzuhalten. Network Innovations ist berechtigt, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die betrieblichen, technischen und sonstigen Anforderungen der Drittanbieter und Lieferanten zu erfüllen, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) das Recht, dem Kunden automatisch auf einer "Back-to-Back"-Basis alle von diesen Drittanbietern von Zeit zu Zeit auferlegten Verpflichtungen und Freistellungen aufzuerlegen. Die Nutzung des Dienstes durch den Kunden gilt als Zustimmung zu diesen Flow-Down-Bedingungen, sofern anwendbar.
6.11 Technische Einhaltung
Der Kunde ist für die technische Konformität, die Sicherheit, das ordnungsgemäße Funktionieren und den sicheren Betrieb der vom Kunden bereitgestellten Produkte und Einrichtungen verantwortlich und wird alle Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass seine Produkte und Einrichtungen den Betrieb von Einrichtungen, Produkten oder Diensten eines Telekommunikationsbetreibers von Network Innovations nicht beschädigen, stören oder verschlechtern; er wird die Parameter und Richtlinien, die in der jeweiligen Dienstleistungsvereinbarung festgelegt sind, vollständig einhalten, wobei diese von Zeit zu Zeit von Network Innovations nach eigenem Ermessen geändert oder ergänzt werden können. Darüber hinaus darf der Kunde zu keiner Zeit seine Produkte oder technischen Spezifikationen, die in Verbindung mit einem Dienst verwendet werden oder die in der jeweiligen Dienstvereinbarung aufgeführt sind, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von und Diskussion mit Network Innovations ändern, um die technische Kompatibilität in Bezug auf eine solche vorgeschlagene Änderung sicherzustellen.
6.12 Zugang
Der Kunde verpflichtet sich, Network Innovations und/oder seinen Unterauftragnehmern und deren jeweiligen Mitarbeitern, Bediensteten oder Beauftragten ("Personal von Network Innovations") den Zugang zu den Produktstandorten (einschließlich des Zugangs zu den zugehörigen Produkten) zu gewähren, soweit dies für die Erbringung der Leistungen durch Network Innovations erforderlich ist. Sofern das Personal von Network Innovations Zugang zu einem Remote-Standort benötigt, stellt der Kunde sicher, dass während der Zeit, in der sich das Personal von Network Innovations an diesem Remote-Standort aufhält, alle ordnungsgemäßen und gesetzlich vorgeschriebenen Gesundheits- und Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz des Personals von Network Innovations vorhanden und voll funktionsfähig sind. Network Innovations behält das Direktions- und Kontrollrecht über das Sicherheits-, Risiko- und Gefahrenmanagement an der Gegenstelle. Soweit Network Innovations dem Kunden Zugang zu seinen Einrichtungen und Produkten gewährt, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter, Bediensteten, Beauftragten und Unterauftragnehmer die jeweils von Network Innovations in Bezug auf diese Einrichtungen und/oder Produkte aufgestellten Zugangsrichtlinien einhalten.
6.13 Verantwortlichkeit für Handlungen von Endnutzern
Der Kunde bleibt der Kunde von Network Innovations für alle im Rahmen dieses Vertrages erbrachten Leistungen. Der Kunde haftet für alle Handlungen und Unterlassungen seiner Nutzer, Mitarbeiter und verbundenen Unternehmen, die Leistungen von Network Innovations beziehen und/oder nutzen, sowie für die Zahlung aller Entgelte für die nach diesem Vertrag erbrachten Leistungen, einschließlich der Leistungen an diese Endkunden.
7. RECHTE VON NETWORK INNOVATIONS ZUR EINSTELLUNG DER DIENSTE
7.1 Missbräuchliche Nutzung
Für den Fall, dass die Nutzung der Produkte und/oder Dienste durch den Kunden (nach angemessener Einschätzung von Network Innovations) andere Nutzer des Dienstes stört oder Network Innovations oder seine Lieferanten nachteilig beeinflusst oder einen Verlust oder eine Beschädigung der Produkte verursacht, ist Network Innovations berechtigt, die Nutzung der Produkte und/oder Dienste durch den Kunden unverzüglich auszusetzen und den Dienst und den entsprechenden Dienstleistungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne das Recht von Network Innovations auf die bis zum Kündigungsdatum zu zahlenden Gebühren und Entgelte aus einem Dienstleistungsvertrag und alle anderen Network Innovations gewährten Rechte zu beschränken. Network Innovations ist auch berechtigt, den Restbetrag nicht genutzter Gebühren oder Entgelte einzubehalten. Im Falle von Schäden oder Verlusten an den Produkten, die durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder seiner Angestellten, Beauftragten oder Vertreter verursacht wurden, hat der Kunde Network Innovations für alle Verluste und Kosten zu entschädigen, die sich aus einem solchen Verlust oder einer solchen Beschädigung der Produkte ergeben, und der Kunde hat Network Innovations zu gestatten, eine Inspektion der Produkte durchzuführen, um die Ursache eines solchen Verlustes oder einer solchen Beschädigung festzustellen. Diese Entschädigung gilt auch nach Ablauf, Stornierung oder Beendigung einer Dienstleistung oder eines Dienstleistungsvertrags.
7.2 Höhere Gewalt
Network Innovations wird sich in angemessener Weise bemühen, Liefer- und Leistungstermine einzuhalten, haftet jedoch nicht für Verluste, Schäden, Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die ganz oder teilweise auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. In einem solchen Fall ist Network Innovations eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der Leistung zu gewähren. Ferner ist Network Innovations im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt berechtigt, den Dienst für eine angemessene Dauer auszusetzen, die von Network Innovations auf der Grundlage der Schwere der Auswirkung eines solchen Ereignisses höherer Gewalt auf den Dienst festgelegt wird. Ereignisse höherer Gewalt entschuldigen nicht den Zahlungsverzug oder die Nichtzahlung fälliger Beträge durch den Kunden.
8. STORNIERUNG, KÜNDIGUNG, ZUGANGSVERWEIGERUNG UND HÖHERE GEWALT
8.1 Stornierung
Kündigt der Kunde eine Leistung während der Laufzeit aus einem anderen Grund als einer nicht behobenen wesentlichen Verletzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Network Innovations, so hat der Kunde Network Innovations die Kündigungsgebühr zusätzlich zu den Leistungsentgelten und sonstigen Entgelten für erbrachte Leistungen sowie die Mietkosten und/oder den Kaufpreis der vor dem Zeitpunkt der Kündigung gelieferten Produkte zu zahlen. Der Kunde hat auch die Verluste zu tragen, die Network Innovations durch die Kündigung entstanden sind.
8.2 Beendigung durch Network Innovations
Aus wichtigem Grund. Network Innovations kann einen Dienstleistungsvertrag "aus wichtigem Grund" durch schriftliche Mitteilung an den Kunden fristlos kündigen, wenn: (i) der Kunde die Zahlung eines fälligen Betrages aus dem Dienstleistungsvertrag unterlässt und dieser Betrag fünfzehn (15) Tage lang unbezahlt bleibt, wie in Klausel 4. 9; oder (ii) der Kunde nicht unverzüglich nach Erhalt einer telefonischen oder E-Mail-Benachrichtigung von Network Innovations die gegen Ziffer 6 verstoßende Tätigkeit einstellt; oder (iii) der Kunde durch die Nutzung der Produkte wesentlich gegen die in den Produktmietbedingungen festgelegten Bedingungen verstößt; oder (iv) der Kunde seinen Verstoß gegen eine Bestimmung eines Dienstleistungsvertrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung einer schriftlichen Mitteilung durch Network Innovations an den Kunden behebt; oder (v) die Dienste zu einem Zweck oder in einer Weise genutzt werden, die gegen die AUP-Richtlinien oder Flow-Down-Bedingungen von Network Innovations verstößt; oder (vi) der Kunde eine andere Aktivität, die gegen den Dienstleistungsvertrag verstößt, nicht innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Erhalt einer Mitteilung von Network Innovations über einen solchen Verstoß einstellt; oder (vii) die Nutzung des Dienstes durch den Kunden das zulässige Kreditlimit überschreitet; oder (viii) Network Innovations einen anderen Dienstleistungsvertrag mit dem Kunden (oder einem gemeinsam kontrollierten verbundenen Unternehmen des Kunden) aus wichtigem Grund kündigt; oder (ix) eines der Insolvenzereignisse eintritt.
Aus anderen Gründen. Network Innovations hat das Recht, den betroffenen Dienst zu kündigen, wenn:
eine gerichtliche oder schiedsgerichtliche Verfügung oder eine behördliche Anordnung oder eine Änderung der anwendbaren Gesetze Network Innovations daran hindert, die Leistungen zu erbringen oder die wirtschaftlichen Vorteile, die Network Innovations aus diesem Vertrag erwachsen, wesentlich beeinträchtigt;
ein Ereignis höherer Gewalt 30 Tage oder länger andauert.
8.3 Folgen der Kündigung
Im Falle einer Kündigung ist der Kunde verpflichtet, (A) sich unverzüglich mit Network Innovations abzustimmen, um die Produkte zu deinstallieren und zu entfernen und diese auf Kosten und Risiko des Kunden an den Standort ab Werk oder an einen anderen von Network Innovations bestimmten Ort zurückzusenden, andernfalls haftet der Kunde für den Wiederbeschaffungswert der Produkte, (B) die Nutzung der Dienste unverzüglich einzustellen, und (C) die Rechnung von Network Innovations für (i) alle ausstehenden Gebühren bis zum Zeitpunkt der Kündigung, (ii) alle Stilllegungskosten für die Entfernung der Produkte (falls zutreffend) und (iii) alle Kosten und damit verbundenen Aufwendungen, die Network Innovations im Zusammenhang mit dem Verzug des Kunden entstanden sind (einschließlich Gebühren Dritter, Anwaltskosten, Gerichtskosten und Gebühren für Inkassobüros), zu bezahlen. Wird ein Dienstleistungsvertrag aus einem anderen Grund als einem nicht behobenen Verstoß von Network Innovations oder aus Ziffer 8.2 (B) gekündigt, werden zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln von Network Innovations die Kündigungsgebühr und alle unter einem Dienstleistungsvertrag fälligen Beträge zusammen mit den gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bedingungen eines Dienstleistungsvertrags aufgelaufenen Zinsen sofort fällig und vom Kunden zu zahlen. Um Zweifel auszuschließen, ist Network Innovations berechtigt, die Kaution mit dem Kündigungsentgelt zu verrechnen, sofern sie dies für angemessen hält. Nach Beendigung des Vertrages ist Network Innovations berechtigt, die für den Dienst zur Verfügung gestellten Komponenten für jeden von Network Innovations für sinnvoll erachteten Zweck zu verwenden. Der Kunde erkennt an, dass die in dieser Klausel genannten Rechte von Network Innovations:
) unter allen Umständen angemessen sind;
) einen pauschalierten Schadensersatz darstellen; und
) keine Vertragsstrafe darstellen.
8.4 Recht auf Zugangsverweigerung oder Intervention
) Network Innovations kann dem Kunden den Zugang zu einem Dienst verweigern, wenn Network Innovations das Recht hat, den entsprechenden Dienstvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
) Network Innovations kann dem Kunden den Zugang zu einem Dienst auch dann verweigern, wenn die Nutzung des Dienstes durch den Kunden dazu geführt hat, dass Network Innovations oder ein Mitglied der Network Innovations Gruppe: (i) angeklagt wird, (ii) in sonstiger Weise strafrechtlich belangt wird, (iii) Gegenstand eines Strafverfahrens wird oder (iv) Gegenstand einer sonstigen staatlichen Maßnahme oder der Androhung einer staatlichen Maßnahme durch eine staatliche Behörde oder deren Vertreter wird, die den Widerruf, die Aussetzung oder den Verlust einer Lizenz, der Fähigkeit oder des Rechts zur Erbringung von Dienstleistungen für einen Kunden oder den Verlust des Rechts oder der Fähigkeit eines Kunden zur Nutzung der ihm von Network Innovations zur Verfügung gestellten Dienstleistung zur Folge haben könnte.
) Die Drittanbieter von Network Innovations können dem Kunden auch den Zugang zu einem Dienst verweigern, wenn das Signal des Kunden durch einen Dritten "gestört" wird und diese Störung die Nutzung des Dienstes beeinträchtigt oder die Funktionsfähigkeit des Dienstes gefährdet.
) Network Innovations ist berechtigt, dem Kunden den Zugang zu einem Dienst so lange zu verweigern, bis eine Verletzung des betreffenden Dienstvertrages durch den Kunden geheilt ist und, im Falle einer Zugangsverweigerung gemäß Ziffer 8.4 (b), bis eine Klage oder Klageandrohung zu Gunsten von Network Innovations entschieden oder beseitigt ist und in jedem Fall, bis Network Innovations in angemessener Weise zugesichert wird, dass die Angelegenheit(en), die zu einer Zugangsverweigerung geführt haben, nicht erneut auftreten werden.
) Die Verweigerung des Zugangs des Kunden zu einer Leistung durch Network Innovations gemäß dieser Klausel führt nicht zu einer Ausfallgutschrift für den Kunden und die Zahlungsverpflichtungen des Kunden bleiben weiterhin fällig.
) Der Kunde erkennt an, dass es in ungewöhnlichen oder anormalen technischen Situationen oder in anderen unvorhergesehenen Situationen notwendig sein kann, dass Network Innovations die Nutzung des Dienstes durch den Kunden absichtlich unterbricht, um den allgemeinen Zustand und die Leistung des Dienstes zu schützen. Soweit technisch möglich, wird Network Innovations den Kunden mindestens 24 Stunden im Voraus über eine solche Unterbrechung informieren und alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um seine Aktivitäten in Zeiten einer solchen Unterbrechung so zu planen und durchzuführen, dass die Unterbrechung für die Nutzer des Dienstes so gering wie möglich ist.
)Wenn der Dienst nicht den Spezifikationen des Dienstes entspricht, der Kunde sich aber dafür entscheidet, den betreffenden Dienst weiterhin in verschlechtertem Zustand zu nutzen, kann Network Innovations die Nutzung des Dienstes durch den Kunden unterbrechen, soweit dies erforderlich ist, um Tests durchzuführen oder andere Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, um zu versuchen, den betroffenen Dienst wieder den Spezifikationen des Dienstes anzupassen. In einem solchen Fall wird Network Innovations die Aktivitäten mit dem Kunden abstimmen und alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Störung insgesamt so gering wie möglich zu halten.
8.5 Fortbestehen
Die Beendigung eines Dienstleistungsvertrages, gleich aus welchem Grund, führt zum Erlöschen aller Verpflichtungen von Network Innovations zur Erbringung der Dienste und der Verpflichtungen des Kunden zur Abnahme der Dienste, entbindet jedoch keine der Parteien von Verpflichtungen, die vor der Beendigung entstanden sind.
9. GARANTIEN, HAFTUNG UND SCHADENSERSATZ
9.1 Eingeschränkte Gewährleistungen
NETWORK INNOVATIONS ÜBERNIMMT KEINE GARANTIEN IN BEZUG AUF DIE PRODUKTE UND/ODER DIENSTLEISTUNGEN, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, ES SEI DENN, DIES IST IN DIESEM VERTRAG AUSDRÜCKLICH VORGESEHEN. DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, GENAUIGKEIT, VOLLSTÄNDIGKEIT, FUNKTIONSFÄHIGKEIT UND INTEROPERABILITÄT SOWIE DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK WIRD HIERMIT AUSDRÜCKLICH ABGELEHNT UND AUSGESCHLOSSEN. NETWORK INNOVATIONS HAFTET WEDER GEGENÜBER DEM KUNDEN NOCH GEGENÜBER DESSEN ENDNUTZERN ODER DRITTEN FÜR BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN.
Network Innovations gewährleistet, dass der Service in guter und fachmännischer Weise und in Übereinstimmung mit den geltenden Industriestandards und -praktiken erbracht wird. Der Service wird auf einer "wie besehen" und "wie verfügbar" Basis bereitgestellt. Network Innovations garantiert nicht, dass der Dienst fehlerfrei ist, vorbehaltlich der geltenden SLAs. Darüber hinaus übernimmt Network Innovations aufgrund der technischen Natur von Daten-Setups und der inhärenten Komplexität der Datenübertragung über eine Vielzahl von Satelliten- und anderen Betriebssystemen keine Garantie für den Erfolg von Sprach- oder Datenanrufen über ein System. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle Datenanrufversuche, unabhängig von der letztendlich erfolgreichen Übertragung und Beendigung, bezahlt werden und im Falle von Streitigkeiten dieser Art keine Gutschriften erteilt werden. Alle Satellitensysteme haben neben einer möglichen falschen Nutzung auch inhärente Beschränkungen und Anomalien, die zum Abbruch von Sprach- oder Datenanrufen führen können. Unterbrochene Anrufe werden nicht gutgeschrieben.
Produkte. Network Innovations wird, soweit der Hersteller des Produkts Network Innovations vertraglich dazu berechtigt hat, die Herstellergarantien an den Kunden abtreten. Die Garantie kann Teile und Arbeit vor Ort (mit Ausnahme von Reise- und Bereitschaftszeiten oder Kosten für Dritte, die dem Kunden zu den Tarifen von Network Innovations in Rechnung gestellt werden) für Reparaturen an dem/den Produkt(en) aufgrund von Mängeln und normaler Abnutzung während der geltenden Garantiezeit umfassen. Diese Nachbesserungspflicht gilt nicht, wenn Network Innovations feststellt, dass das Produkt durch Ereignisse des Kunden beeinträchtigt wurde.
Die in dieser Klausel zum Ausdruck gebrachten Gewährleistungs- und Mängelbeseitigungsverpflichtungen gelten anstelle aller anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden gesetzlichen oder gewohnheitsrechtlichen Gewährleistungen, Bedingungen und sonstigen Bestimmungen, und alle derartigen anderen Gewährleistungen, Bedingungen und sonstigen Bestimmungen sind ausgeschlossen.
9.2 Unbeschadet der Allgemeingültigkeit von Ziffer 9.1 und zur Vermeidung von Zweifeln garantiert oder sichert Network Innovations nicht zu, dass die Leistungen frei von Unterbrechungen oder Störungen erbracht werden, und schließt ferner jegliche Verantwortung oder Haftung aus für:
) jegliche Störung, Unterbrechung oder Unterbrechung eines Teils oder der Gesamtheit der Dienste, die durch einen Ausfall, eine Panne, eine Unbrauchbarkeit, einen Defekt oder eine Störung des Satelliten, eines öffentlichen oder fremden Telekommunikationsnetzes, der Infrastruktur, der Kabel oder anderer Einrichtungen verursacht wird;
) der Inhalt der Daten, der vom Kunden zur Verfügung gestellten Produkte und Einrichtungen oder der dadurch vom Kunden erbrachten oder genutzten Dienstleistungen;
) jede Handlung oder Unterlassung des Kunden oder seiner Mitarbeiter, Agenten, Vertreter oder Auftragnehmer oder eines Dritten;
) jede Dienstleistung oder Unterstützung, die von Network Innovations gemäß oder in Übereinstimmung mit den ausdrücklichen Anweisungen oder Weisungen des Kunden erbracht wird, bzw. jede andere Handlung oder Unterlassung von Network Innovations und/oder die Folgen davon; oder
) Schäden oder Verluste jeglicher Art und gleich welcher Ursache (einschließlich Nutzungsausfall, Verluste aufgrund fehlender, verunreinigter oder fehlgeleiteter E-Mails oder anderer elektronischer Nachrichten oder deren Inhalt).
9.3 Haftungsbeschränkung
Network Innovations haftet in keinem Fall für indirekte, zufällige, Folgeschäden, Strafschadensersatz, besondere oder ähnliche Schäden (sei es aus unerlaubter Handlung, Fahrlässigkeit, Gefährdungshaftung oder einer anderen Haftungstheorie), einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Verlust von tatsächlichen oder erwarteten Einnahmen oder Gewinnen, des Firmenwerts des Kunden, des Verlusts von Geschäften, Einnahmen, Gewinnen oder Einsparungen, unabhängig davon, ob diese vorhersehbar waren oder nicht, die durch (i) einen Mangel in den Einrichtungen von Network Innovations oder in einer von Network Innovations für den Kunden bereitgestellten oder arrangierten Einrichtung oder (ii) die Bereitstellung eines Produkts oder einer Dienstleistung für den Kunden, eine Verzögerung bei der Bereitstellung eines Produkts oder einer Dienstleistung für den Kunden oder ein Versäumnis von Network Innovations, ein Produkt oder eine Dienstleistung bereitzustellen, oder (iii) eine andere Ursache verursacht werden. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, erkennt der Kunde darüber hinaus an und erklärt sich damit einverstanden, dass er keinen Anspruch auf Befriedigung irgendeines Grundes, der sich aus oder im Zusammenhang mit den Produkten und/oder der Dienstleistung ergibt, gegen (a) die Network Innovations Gruppe oder (b) einen Lieferanten von Dienstleistungen oder Produkten an Network Innovations hat. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Gesamthaftung von Network Innovations gegenüber dem Kunden oder einem Dritten für Verluste oder Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit einem Dienstleistungsvertrag entstehen, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig, auf einen Betrag begrenzt ist, der den Gesamtbetrag nicht übersteigt, den der Kunde an Network Innovations für den betroffenen Dienstleistungsvertrag, der Gegenstand des Anspruchs ist, für den dem Anspruch unmittelbar vorausgehenden Monat gezahlt hat.
9.4 Schadloshaltung
Der Kunde stellt die Network Innovations Gruppe von allen Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Verlusten, Kosten oder Schäden (einschließlich angemessener Anwalts- und Gerichtskosten) frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen und/oder der Nutzung der Produkte, Dienstleistungen oder Einrichtungen von Network Innovations durch den Kunden oder seine Endnutzer ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf (a) Übertragungen durch den Kunden oder seine Endnutzer, die tatsächlich oder angeblich verleumderisch, obszön, unanständig, eine Verletzung der Privatsphäre oder der Sicherheit von Übertragungen, eine Verletzung des Urheberrechts oder anderer Rechte an geistigem Eigentum oder anderweitig illegal sind; oder (b) die Verletzung der Verpflichtungen des Kunden gemäß Klausel 6 oben oder (c) Ansprüche, die sich aus Ansprüchen von Endnutzern oder anderen Dritten in Verbindung mit einem Dienst ergeben, einschließlich Streitigkeiten zwischen dem Kunden, seinen Endnutzern, anderen Übertragungsempfängern und/oder Lieferanten von Übertragungsinhalten; oder (d) Garantien, Zusicherungen oder Erklärungen, die der Kunde gegenüber Dritten in Verbindung mit einem Dienst abgibt. Die in den Ziffern 9.2 und 9.3 genannten Haftungsbeschränkungen gelten für die Network Innovations Group, und die in dieser Ziffer 9.4 genannten Freistellungen gelten zugunsten der Network Innovations Group.
10. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM
Network Innovations ist Eigentümerin der in den Produkten und Dienstleistungen enthaltenen geistigen Eigentumsrechte oder hat eine Lizenz zur Nutzung dieser Rechte. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, werden dem Kunden keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Lizenzen in Bezug auf geistige Eigentumsrechte gewährt, mit Ausnahme einer eingeschränkten Lizenz zur Nutzung der Produkte und Dienstleistungen in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bedingungen in einem Dienstleistungsvertrag. Jede unbefugte Nutzung der geistigen Eigentumsrechte an den Produkten und Dienstleistungen stellt einen wesentlichen Verstoß dar, der Network Innovations zu den hierin und im anwendbaren Recht genannten Rechtsbehelfen berechtigt. Ungeachtet dessen verpflichtet sich der Kunde, Network Innovations von allen Ansprüchen, Verlusten, Kosten und Schäden freizustellen, die sich aus der Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum ergeben.
11. RECHTSMITTEL
Die hierin vorgesehenen Rechtsbehelfe sind kumulativ und zusätzlich zu allen anderen Rechten oder Rechtsbehelfen, die eine der Parteien nach dem Gesetz oder nach Billigkeitsrecht oder gemäß einer Dienstleistungsvereinbarung hat. Keine der hierin oder in einer Dienstleistungsvereinbarung enthaltenen Bestimmungen ist so zu verstehen, dass sie eine der Parteien daran hindert, erforderlichenfalls einen Unterlassungsanspruch geltend zu machen, um die andere Partei daran zu hindern, ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung oder einer Dienstleistungsvereinbarung vorsätzlich zu verletzen, oder um die andere Partei zu zwingen, ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu erfüllen.
Network Innovations ist berechtigt, eine einstweilige Verfügung oder einen anderen gerechten Rechtsbehelf zu beantragen, um eine Verletzung oder drohende Verletzung einer Servicevereinbarung durch den Kunden zu beheben oder zu verhindern, ohne dass eine Kaution oder eine andere Sicherheit hinterlegt werden muss. Die Rechte und Rechtsmittel von Network Innovations im Rahmen eines Servicevertrags sind nicht ausschließlich und gelten zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsmitteln, die nach dem Gesetz oder nach Billigkeit vorgesehen sind. Wird ein Rechtsstreit gegen eine der Parteien eingeleitet, so trägt die nicht obsiegende Partei die Gebühren, Kosten und Auslagen der obsiegenden Partei.
12. ÜBERTRAGUNG
12.1 Netzwerkinnovationsunternehmen
Einzelne Dienstleistungsvereinbarungen können zwischen dem Kunden und Network Innovations oder einem beliebigen Unternehmen von Network Innovations geschlossen werden. Dementsprechend gelten alle Verweise auf Network Innovations in Bezug auf einzelne Dienstleistungsvereinbarungen als Verweise auf die Network Innovations-Gesellschaft, die eine solche Dienstleistungsvereinbarung ausführt, und schließen diese im Zusammenhang ein. Zur Klarstellung: Die Unterzeichnung eines Dienstleistungsvertrags durch ein Network Innovations-Unternehmen, der diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthält, bindet weder Network Innovations noch ein anderes Network Innovations-Unternehmen als das Network Innovations-Unternehmen, das den Dienstleistungsvertrag unterzeichnet hat, und soll dies auch nicht tun.
12.2 Abtretung durch Network Innovations
Network Innovations ist berechtigt, seine Rechte und Interessen aus dem Dienstleistungsvertrag sowie alle fälligen oder fällig werdenden Beträge aus dem Dienstleistungsvertrag an einen Zessionar abzutreten, gleich aus welchem Grund. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er nach Erhalt einer Mitteilung von Network Innovations über eine solche Abtretung alle seine Verpflichtungen direkt zugunsten des Zessionars erfüllt und alle fälligen oder fällig werdenden Beträge direkt an den Zessionar zahlt, sofern dies angeordnet wird. Nach Erhalt der Mitteilung über die Abtretung verpflichtet sich der Kunde, Network Innovations die Unterlagen zu übergeben, die der Abtretungsempfänger in angemessener Weise von Network Innovations verlangen kann. Im Sinne dieser Klausel bedeutet Abtretung die Gewährung, den Verkauf, die Abtretung, die Belastung oder die anderweitige direkte oder indirekte Übertragung, ganz oder teilweise.
12.3 Abtretung durch den Kunden
Der Kunde kann seine Rechte aus einem Dienstleistungsvertrag nur in vollem Umfang (in Bezug auf den übertragenen Vertrag) und nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Network Innovations abtreten, wobei diese Zustimmung nach dem alleinigen Ermessen von Network Innovations verweigert oder an Bedingungen geknüpft werden kann. Im Sinne dieser Klausel bedeutet "abtreten" die Gewährung, den Verkauf, die Abtretung, die Belastung, die anderweitige Übertragung, die Lizenzierung, die Verpachtung, die Unterverpachtung oder die Erlaubnis zur Nutzung, direkt oder indirekt, im Ganzen oder in Teilen.
12.4 Rechtsnachfolger
Vorbehaltlich der vorstehenden Bestimmungen über Abtretungen ist jede Dienstleistungsvereinbarung für alle Nachfolger und Abtretungsempfänger der Parteien verbindlich und kommt ihnen zugute, vorausgesetzt, dass keine Abtretung einer Dienstleistungsvereinbarung eine der Parteien von ihren Verpflichtungen gegenüber der anderen Partei entbindet. Jede angebliche Abtretung durch eine der Parteien, die nicht mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung übereinstimmt, ist null und nichtig und hat keine Gültigkeit und Wirkung.
13. ZUSICHERUNGEN, GARANTIEN UND VERPFLICHTUNGEN
13.1 Zusicherungen, Garantien und Zusicherungen
Vorbehaltlich der Tatsache, dass bestimmte Anträge von Network Innovations bei den zuständigen Behörden anhängig sind oder nachträglich eingereicht werden können, sichern Network Innovations und der Kunde einander zu und vereinbaren mit dem jeweils anderen, dass: (1) er das Recht, die Befugnis und die Autorität hat, seine Verpflichtungen aus einem Dienstleistungsvertrag einzugehen und zu erfüllen; (2) er alle erforderlichen gesellschafts- oder unternehmensrechtlichen Maßnahmen ergriffen hat, um die Ausführung, Lieferung und Erfüllung eines Dienstleistungsvertrags zu genehmigen, und ein Dienstleistungsvertrag eine rechtliche, gültige und verbindliche Verpflichtung für ihn selbst darstellt; (3) die Erfüllung seiner Verpflichtungen keinen wesentlichen Verstoß gegen ein bestehendes anwendbares Gesetz, eine Vorschrift, eine Regelung oder eine Anordnung einer Regierungsbehörde oder einen Vertrag, dem er unterliegt, darstellt; (4) alle öffentlichen oder privaten Zustimmungen, Erlaubnisse, Vereinbarungen, Lizenzen oder Genehmigungen, die für die Erfüllung seiner Verpflichtungen im Rahmen einer Dienstleistungsvereinbarung erforderlich sind, rechtzeitig eingeholt wurden oder er sich nach besten Kräften darum bemühen wird und (5) ihm keine Vermittler bekannt sind, die an den Verhandlungen und Gesprächen im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Dienstleistungsvereinbarung beteiligt waren, oder Vermittler, die bei Abschluss der in einer Dienstleistungsvereinbarung vorgesehenen Transaktionen Anspruch auf eine Gebühr oder Provision haben könnten.
14. VERSCHIEDENES
14.1 Geltendes Recht und Gerichtsstand
Sofern in einer Dienstleistungsvereinbarung nichts anderes bestimmt ist, unterliegt eine Dienstleistungsvereinbarung den Gesetzen des Staates und des Landes, in dem der Vertragspartner von Network Innovations, der die Dienstleistungsvereinbarung abschließt, seinen Sitz hat, ohne Rücksicht auf kollisionsrechtliche Grundsätze. Die Parteien vereinbaren hiermit, sich der nicht ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte des Staates und Landes zu unterwerfen, in dem der Vertragspartner von Network Innovations ansässig ist, der den Dienstleistungsvertrag unterzeichnet. Der Kunde erklärt sich ferner damit einverstanden, dass diese Gerichte die geeignetsten und bequemsten Gerichte zur Beilegung von Streitigkeiten sind, die sich aus einem Dienstleistungsvertrag ergeben, und wird dementsprechend keine gegenteiligen Argumente vorbringen. Dementsprechend verzichtet der Kunde unwiderruflich auf jeden Einwand, den er jetzt oder in Zukunft gegen den Gerichtsstand eines Verfahrens erheben könnte, und auf jeden Anspruch, den er jetzt oder in Zukunft erheben könnte, dass ein Verfahren an einem ungünstigen Gerichtsstand eingeleitet wurde, wenn dieser Gerichtsstand innerhalb der hier genannten Gerichte liegt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die hier getroffene Gerichtsstandswahl ausschließlich zugunsten des Network Innovations Auftraggebers gilt. Der Auftraggeber von Network Innovations ist daher nicht daran gehindert, Streitigkeiten aus dem Dienstleistungsvertrag vor anderen zuständigen Gerichten auszutragen. Soweit dies gesetzlich zulässig ist, kann der Auftraggeber von Network Innovations an beliebig vielen Gerichtsständen gleichzeitig klagen. Die vorgenannte Gerichtsstandswahl soll nach dem Willen der Parteien zwingend und nicht dispositiv sein, so dass die Möglichkeit eines Rechtsstreits zwischen den Parteien in Bezug auf oder aus einem Dienstleistungsvertrag in einem anderen als dem in diesem Absatz genannten Gerichtsstand ausgeschlossen ist. Jedes rechtskräftige Urteil, das in einer Klage oder einem Verfahren gegen eine Partei ergeht, ist in Bezug auf den Gegenstand eines solchen rechtskräftigen Urteils endgültig und kann in anderen Gerichtsbarkeiten auf jede gesetzlich vorgesehene Weise durchgesetzt werden. Der Kunde erkennt an, dass die hierin enthaltenen Verpflichtungen kommerzieller Natur sind und verzichtet hiermit ausdrücklich auf jegliche Ansprüche auf hoheitliche Immunität oder andere Einreden, die er in seiner Eigenschaft als staatliche oder quasi-staatliche Behörde geltend machen könnte.
Kein Schwurgerichtsprozess. Die Parteien verzichten hiermit wissentlich, freiwillig und absichtlich auf das Recht einer Partei auf ein Schwurgerichtsverfahren in Bezug auf alle Rechtsstreitigkeiten, die auf dieser Vereinbarung beruhen oder sich aus, unter oder in Verbindung mit einer Dienstleistungsvereinbarung und jedem Dokument ergeben, das in Verbindung mit dieser Vereinbarung ausgefertigt werden soll, oder auf alle Verhaltensweisen, Geschäftsabläufe, Erklärungen (ob mündlich oder schriftlich) oder Handlungen einer Partei. Diese Bestimmung ist ein wesentlicher Anreiz für die Parteien, einen Dienstleistungsvertrag abzuschließen.
14.2 Trennbarkeit
Keine der hierin enthaltenen Bestimmungen ist so auszulegen, dass sie die Begehung einer rechtswidrigen Handlung erfordert. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so werden die betroffenen Bestimmungen nur insoweit gekürzt und eingeschränkt, als dies für die Einhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen erforderlich ist.
14.3 Kein Drittbegünstigter
Soweit nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegt, kommen die Bestimmungen nur Network Innovations und dem Kunden zugute, und kein Dritter kann versuchen, diese Bestimmungen durchzusetzen oder davon zu profitieren. Beide Parteien erkennen an und sind sich einig, dass die betrieblichen Anforderungen sowohl Network Innovations als auch allen anderen Kunden, die die von Network Innovations bereitgestellten Einrichtungen nutzen, zugute kommen sollen und dass diese vorgesehenen Begünstigten separat oder zusätzlich zu den Parteien versuchen können, diese Bestimmungen durchzusetzen.
14.4 Verzicht
Der Verzicht auf die Verletzung einer Bestimmung dieses Vertrages gilt nicht als Verzicht auf eine andere oder spätere Verletzung. Kein Versäumnis oder keine Verzögerung bei der Ausübung eines Rechts, eines Rechtsmittels oder einer Befugnis gilt als Verzicht auf ein anderes Recht, ein anderes Rechtsmittel oder eine andere Befugnis.
14.5 Bekanntmachungen
) Allgemeine Bekanntmachungen. Alle Mitteilungen und sonstigen Kommunikationen einer Partei an die andere bedürfen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, der Schriftform und gelten mit der tatsächlichen Zustellung an die in einer Dienstleistungsvereinbarung angegebene Adresse und/oder Faxnummer und/oder elektronische E-Mail-Adresse als zugegangen. Jede Partei wird die andere Partei unverzüglich schriftlich über jede Änderung der Adresse, des benannten Vertreters, der Telefon- oder Faxnummer oder der E-Mail-Adresse informieren.
) Telefonische Benachrichtigungen. Um Mitteilungen von Network Innovations über technische Probleme, einschließlich des Ausfalls und der Wiederherstellung von Diensten, zu erhalten, muss der Kunde ein Telefon bereithalten, das zu allen Zeiten, in denen er Dienste von Network Innovations bezieht, erreichbar ist. Alle derartigen Mitteilungen sind in englischer Sprache zu verfassen und werden mit der Tätigung eines Telefonanrufs von einer Partei an die andere wirksam. Jede Partei wird alle telefonischen Mitteilungen unverzüglich schriftlich an die Adresse und/oder Faxnummer und/oder E-Mail-Adresse bestätigen, die in der jeweiligen Dienstleistungsvereinbarung angegeben sind.